Corona-Ausfall: Paar muss Miete für Schlosshochzeit zahlen
Der Kläger sei nicht zur Ausrichtung einer Hochzeit, sondern allein zur Überlassung der dafür gemieteten Räumlichkeiten verpflichtet gewesen, urteilte der Richter. Das Risiko, die angemieteten Räume nicht nutzen zu können, liege beim Mieter. Es sei also unerheblich, zu welchem Zweck das Paar das Schloss gemietet habe. Außerdem habe der Vermieter des Schlosses den Austausch gesucht und verschiedene "attraktive Ersatztermine" angeboten, vom Brautpaar aber keine Rückmeldung bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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