Corona-Ausfall: Paar muss Miete für Schlosshochzeit zahlen

Obwohl die geplante Traumhochzeit auf einem Schloss wegen der Corona-Pandemie nicht stattfand, muss ein Paar trotzdem die Miete dafür zahlen. Das hat das Landgericht München I mit am Montag veröffentlichtem Urteil entschieden (Az. 29 O 8772/20). Dem Vermieter des Schlosses stehen demnach 7363,04 Euro zu, obwohl die Feier wegen der am geplanten Hochzeitstag im Juni 2020 geltenden Kontaktbeschränkungen abgesagt wurde.
dpa |
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München

Der Kläger sei nicht zur Ausrichtung einer Hochzeit, sondern allein zur Überlassung der dafür gemieteten Räumlichkeiten verpflichtet gewesen, urteilte der Richter. Das Risiko, die angemieteten Räume nicht nutzen zu können, liege beim Mieter. Es sei also unerheblich, zu welchem Zweck das Paar das Schloss gemietet habe. Außerdem habe der Vermieter des Schlosses den Austausch gesucht und verschiedene "attraktive Ersatztermine" angeboten, vom Brautpaar aber keine Rückmeldung bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:210503-99-449536/2

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