Claudia Pechstein: Oberlandesgericht München nimmt Klage an

Das Oberlandesgericht München nimmt die Klage von Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband ISU an. Es geht um Schadensersatz in Höhe von 4,4 Millionen Euro.
dpa |
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München - Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag die Klage von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband ISU angenommen. Im Schadensersatzprozess hatte die 42 Jahre alte Berlinerin die ISU auf 4,4 Millionen Euro verklagt.

Urteil von großer Tragweite

Das Oberlandesgericht München verkündet am Donnerstag sein Urteil im Schadenersatzprozess der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband. Das Urteil dürfte von großer Tragweite für die deutsche und internationale Sportgerichtsbarkeit sein. Bereits in der ersten Verhandlung hatten sich die Richter klar zugunsten Pechsteins positioniert und eine ungerechtfertigte Monopolstellung der Verbände in Sachen Sportgerichtsbarkeit gerügt.

Pechstein verklagt den Verband wegen einer aus ihrer Sicht zu Unrecht verhängten Sperre wegen erhöhter Blutwerte auf Schadenersatz von 4,4 Millionen Euro. Sie hat Doping stets bestritten und macht eine vom Vater geerbte Blutanomalie für ihre außergewöhnlich hohen Werte verantwortlich. Über ihre Forderungen wird im Urteil jedoch nicht befunden.

Das Gericht hat die Klage der 42 Jahre alten Berlinerin angenommen. Damit müssten sich Sportler künftig nicht mehr ausschließlich der Sportgerichtsbarkeit unterwerfen. Sie können sich in Streitfällen auch an ein ordentliches Gericht wenden.

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