Charles M. Huber verklagt Peter-Ustinov-Stiftung
MÜNCHEN - Der Schauspieler (der "Alte") fordert 81.000 Euro von der renommierten Ustinov-Stiftung. Doch die will erst Rechnungen sehen. Das Gericht schlug jetzt einen Vergleich vor.
Charles M. Huber (52) ist sauer. Der Münchner Schauspieler ("der Alte") hatte für sein Schulprojekt "Senegal: Argo-Campus" im Senegal eine Abmachung mit der Peter-Ustinov-Stiftung getroffen, die daraufhin auch zwei Mal bei Werbeaktionen per Email mit seinem Kopf für Spenden geworben hat. Doch außer den vertraglich festgelegten 20.000 Euro, hat die renommierte Stiftung bislang den Erlös der Spendenaktionen - nach eigenen Angaben über 126.000 Euro - nicht an Hubers "Afrika Direkt" weiter gereicht.
Jetzt klagt Huber beim Landgericht, verlangt 81.000 Euro. Doch die Gegenseite sträubt sich, kritisiert, dass ausgegebene Beträge nur in Euro, nicht aber in senegalesischer Währung mitgeteilt wurden und verlangt weitere Belege. Man sei den Spendern gegenüber schließlich zur Überprüfung verpflichtet.
Die Stiftung warb zwei Mal mit Hubers Gesicht um Spenden
Huber empört: "Wir haben Bild- und Videomaterial geschickt. Das Projekt läuft. Am 5. November wurde die Schule eröffnet. Über 70 Kinder bekommen derzeit Unterricht. Wir wollen, dass es 200 werden in kleinen Klassen." Außerdem: "Wenn die Stiftung Zweifel gehabt hätte, hätten sie doch keine zweite Mailing-Aktion mit meinem Kopf gemacht."
An seinem großen Engagement lässt Huber keinen Zweifel aufkommen. "Wir leisten Sichtbares. Ich war in den vergangenen zwei Jahren 31 Wochen im Senegal, um die Dinge selber voranzutreiben. Ich kenne jeden Nagel, der da unten reingehauen wird." Warum hat er die Schule nicht in ärmeren Gegenden des Senegals, sonders ausgerechnet an einem beliebten Touristenziel südlich von Dakar aufgebaut? "Wir haben das Projekt absichtlich in der Touristenzone eingerichtet. Denn wo es Touristen gibt, gibt es auch Prostitution. Wir wollen verhindern, dass sich die Kinder falsch orientieren."
Die Fronten sind verhärtet
Charles M. Huber und seine Anwältin Regina Kalthegener kritisieren auch, dass die Stiftung einen neuen Projektförderungsvertrag verlangte. Damit würden jegliche weiteren Ansprüche erledigt, bevor die Spendenaktionen richtig bilanziert wurde, sagt Huber.
Im Vergleichsvorschlag des Gerichts wird die Ustinov-Stiftung verpflichtet, die Einnahmen durch die Spendenmails von einem Fachmann bestätigen zu lassen. Charles M. Huber und "Afrika direkt" bekommt ihr Geld gegen noch vorzulegende Rechnungen oder Kalkulationen. Auch der Vorschlag, dass Experten in der Schule prüfen, wie das Geld bisher verwendet wurde, trifft auf keinen Widerstand. Charles M. Huber: "Da kann jeder nachschauen. Wir freuen uns über jeden Besuch."
John Schneider