Bußgeld für den Wildwuchs

Das Baureferat will von einem Münchner 230 Euro wegen überhängender Äste. Er wehrt sich: „Mit mir hat keiner geredet!”
von  Rudolf Huber
Hecke gestutzt, Äste beschnitten - und trotzdem setzte es ein Bußgeld.
Hecke gestutzt, Äste beschnitten - und trotzdem setzte es ein Bußgeld.

Das Baureferat will von einem Münchner 230 Euro wegen überhängender Äste. Er wehrt sich: „Mit mir hat keiner geredet.”

MÜNCHEN Die Thalanderlstraße in Obermenzing ist nicht gerade das, was man Hauptverkehrsstraße nennt. Zehn Autos und fünf Fußgänger pro Tag frequentieren sie, schätzt Anwohner Ralf Manglkammer. Das städtische Baureferat wacht trotzdem aufmerksam darüber, dass auch in dieser ruhigen Ecke die Vorschriften der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung eingehalten werden.Undverpassten Mangl- kammer deswegen einen saftigen Bußgeldbescheid.

Bei einer Kontrollfahrt war den städtischen Inspektoren aufgefallen, dass die Äste der Bäume auf dem Grundstück der Familie Manglkammer (unten im Haus wohnen die Eltern, oben der Sohn) zu weit auf die Straße ragten.

Ralf Manglkammers Eltern wurden von einem städtischen Mitarbeiter telefonisch auf das Versäumnis hingewiesen – und bekamen eine Frist zur Beseitigung des überstehenden Wildwuchses gesetzt.

„Meine Mutter hat während der Frist zur Stutzung der Äste mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert und diesen über die getane Arbeit informiert”, so der Münchner. Man habe vereinbart, dass der Kontrolleur an der Haustüre läuten würde, falls alles in Ordnung sei. Wenn nicht, solle er ebenfalls läuten, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die Manglkammers stutzten brav ihre Büsche – und niemand läutete an der Tür. Stattdessen kam kurz darauf bei Ralf Manglkammer die Bußgeld-Forderung an. 230 Euro soll er bezahlen. Er ärgert sich: Die vorgegebene Arbeit sei fristgerecht erledigt worden. Eine Gefährdung habe durch in den Straßenbereich hängende Äste definitiv nicht bestanden. Er legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Den wies das Baureferat zurück: Man habe ihn „mehrmals persönlich vor Ort über den Sachverhalt aufgeklärt”.

Ralf Manglkammer: „Zu keinem Zeitpunkt hat mit meiner Mutter oder mir ein persönliches Gespräch mit einem Ihrer Mitarbeiter stattgefunden.” Er hält seinen Einspruch aufrecht – und hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde angekündigt.

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