Bundeswehr erfüllt keinen Kinderwunsch

Ein Offizier klagt jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München gegen das Verteidigungsministerium. Grund: Er möchte, dass der Dienstherr die Kosten für eine künstliche Befruchtung seiner Frau übernimmt.
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MÜNCHEN - Ein Offizier klagt jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München gegen das Verteidigungsministerium. Grund: Er möchte, dass der Dienstherr die Kosten für eine künstliche Befruchtung seiner Frau übernimmt.

Für den Offizier Walter (30) und dessen Frau Karin H. (30, Namen geändert) tickt die biologische Uhr: „Wir wünschen uns so sehr Kinder.“ Aber Walter H. ist zeugungsunfähig. Nur eine künstliche Befruchtung könnte ihren Kinderwunsch erfüllen. Der Dienstherr, das Verteidigungsministerium, lehnt die Kostenübernahme von rund 10.000 Euro ab. Dabei bekommen Bundesbeamte die künstliche Befruchtung bezahlt. Eine Ungleichbehandlung, fanden die beiden. Am Freitag klagte das Paar wegen „Truppenärztlicher Versorgung“ vor der 21. Kammer beim Bayerischen Verwaltungsgericht. In den allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeswehr steht: „Alle Maßnahmen, die der Familienplanungen dienen, sind ausgeschlossen.“ Unter den Punkten wie Viagra, Kondome und „andere stimulierende Sex-Mittel auf Rezept“, ist in einem Nebensatz auch die künstliche Befruchtung auf dem Index. „Das ist eine absolute Instinktlosigkeit“, sagte der Vorsitzende Richter Karl-Friedrich Stadelmayr.

Klage wurde abgewiesen, weil Kammer nicht zuständig

Die Soldaten der Bundeswehr haben die Möglichkeit, sich kostenlos vom Truppenarzt versorgen zu lassen. „Der Truppenarzt macht vieles, aber keine künstliche Befruchtung“, sagt Anwalt Bernhard Schmeilzl, der den Offizier rechtlich vertritt. Mit seiner Klage stellte Schmeilzl auf die „Fürsorgepflicht“ des Verteidigungsministeriums und den Gleichheitsgrundsatz ab. Dennoch musste Stadelmayr die Klage abweisen. Er gab aber den rechtlichen Tipp, dass der Offizier über die Beihilfe doch noch die künstliche Befruchtung erstattet bekommt. Die Bundeswehr zahlt nämlich über die sogenannte Beihilfe die Krankenkosten für Familienangehörige der Soldaten. Aber dafür ist die 17. Kammer zuständig. Der Prozess dauert an.

th

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