Brunner-Prozess: Psychologische Gutachter sagen aus
MÜNCHEN - Der Brunner-Prozess geht am Montag weiter: In der kommenden Woche sollen auch die psychologischen Gutachter zu Wort kommen. Dann wird auch entschieden, ob das Erwachsenen- oder das Jugendstrafrecht gilt.
Im Mordprozess um den Tod des Managers Dominik Brunner werden in dieser Woche weitere Zeugen und Sachverständige gehört. Am Montag soll voraussichtlich der renommierte Notfallmediziner Peter Sefrin vor dem Landgericht München I aussagen. Außerdem wird es möglicherweise um den Lebenslauf des jüngeren Angeklagten Sebastian L. (18) gehen. Wenn die Anwälte einen entsprechenden Antrag stellen, könnte dann die Öffentlichkeit zu seinem Schutz ausgeschlossen werden – Sebastian L. war zur Tatzeit erst 17 Jahre alt und damit jugendlich. Er und Markus S. (19) müssen sich wegen Mordes an Brunner verantworten.
Der 50-jährige Brunner war im September vergangenen Jahres nach massiven Schlägen und Tritten der Angeklagten gestorben – Brunner hatte vier Schüler vor den beiden schützen wollen. Markus S. und Sebastian L. waren schon zuvor bei der Polizei bekannt, unter anderem wegen Diebstahls und Drogenbesitzes.
In dieser Woche sollen auch der psychologische Gutachter Günther Lauber und der psychiatrische Sachverständige Franz Joseph Freisleder gehört werden. Bei ihren Aussagen wird es unter anderem darum gehen, welche Reife der ältere Angeklagte Markus S. (19) hatte. Er war zur Tatzeit 18 Jahre alt, das Gericht kann deshalb je nach Reifegrad entscheiden, ob es Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anwendet.
Zuletzt hatte der Rechtsmediziner Wolfgang Keil berichtet, Brunner sei seit langem herzkrank gewesen. Er litt an einem zu großen Herz und starb infolge eines Herzflimmerns, ausgelöst durch den körperlichen und psychischen Stress des Angriffs, wie Keil erläuterte. Ohne diese Erkrankung hätte Brunner laut Keil zwar den Angriff überlebt, allerdings nur, weil überraschend ein Fußtritt gegen den Kopf und ein weiterer gegen den Bauch keine so schweren Verletzungen verursachten wie zu erwarten gewesen wäre. Allerdings seien mindestens diese beiden Tritte der Angeklagten lebensgefährlich gewesen und hätten tödliche Verletzungen verursachen können.
Beide Angeklagten hatten die Tat an sich zugegeben, jedoch ihr Motiv völlig anders dargestellt als von der Staatsanwaltschaft angenommen. Die beiden sagten, ein erster Faustschlag Brunners gegen Markus S. habe diesen so wütend gemacht, dass es zu der tödlichen Eskalation kam. Beide hätten den Tod Brunners nie gewollt und auch nie damit gerechnet. Die Anklage wirft ihnen hingegen vor, aus Rache für Brunners Einmischung in ihren Streit mit den Schülern gezielt auf ihn losgegangen zu sein.
dpa