Briefwahl zur Kommunalwahl 2026: Wichtige Infos im Überblick

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Alleine in München sind hunderttausende Wahlberechtigte dazu aufgerufen, ihre Stimmen für die Oberbürgermeisterwahl, die Wahl für den neuen Stadtrat sowie die Bezirksausschüsse abzugeben. Dies kann entweder am Wahltag selbst in einem Wahlraum stattfinden, oder aber im Vorfeld per Briefwahl. Alles, was Sie zur Briefwahl zur Kommunalwahl 2026 wissen müssen, finden Sie hier.
Alle Infos zur Briefwahl 2026 im Überblick
- Wer darf wählen?
- Video zur Stimmenabgabe bei der Kommunalwahl 2026
- Wie bekommt man seine Briefwahlunterlagen und was muss man beachten?
- Die Briefwahlunterlagen - das ist enthalten
- Wie und wo kann man seine Briefwahlunterlagen beantragen?
- Kommunalwahl 2020: Über die Hälfte der Wähler nutzten Briefwahl
- Frist für die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
- Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen per Post
- Frist für die persönliche Abholung
- Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
- Vollmacht zum "Abholen der Briefwahlunterlagen"
- Briefwahl: Was gehört wie in welchen Umschlag?
- Darf beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen geholfen werden?
- Bis wann können Briefwahlunterlagen abgegeben werden?
- Fehler bei der Briefwahl: Wann werden Wahlbriefe zurückgewiesen?
Wer darf wählen?
Man darf am 8. März 2026 bei der Kommunalwahl seine Stimmen abgeben, wenn man:
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit hat,
- seit mindestens zwei Monaten, also seit 8. Januar 2026, in München wohnt (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.
Video zur Stimmenabgabe bei der Kommunalwahl 2026
Wie bekommt man seine Briefwahlunterlagen und was muss man beachten?
Generell gilt, dass Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihr Wahlrecht auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben können. Dies ist auch dann möglich, wenn man sich vorübergehend im Ausland befindet. In diesem Fall muss man bei der Gemeinde des Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Eine Begründung hierzu ist nicht notwendig.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen. Wichtig! Wenn Sie Briefwahl beantragen: Achten Sie auf Ihren Wahlschein! Sie bekommen keinen Ersatz, wenn Sie ihn verlieren.
Die Briefwahlunterlagen – das ist enthalten
Wenn Sie Unterlagen zur Briefwahl erhalten haben, sollte Folgendes enthalten sein:
- ein Merkblatt, in dem steht, was zu tun ist
- einen Wahlschein
- drei Stimmzettel (gelb für OB-Wahl, grün für Wahl des Stadtrats und weiß für die Wahl des Bezirksausschusses. Den Stimmzettel für die Bezirksausschusswahl erhält man nur, wenn man zwei Monate oder länger im jeweiligen Stadtbezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.)
- einen weißen Umschlag für die Stimmzettel
- einen roten Umschlag mit der vorgedruckten Zieladresse (der Versand ist im Inland portofrei)
Wie und wo kann man seine Briefwahlunterlagen beantragen?
Wer in München mittels Briefwahl an der Kommunalwahl teilnehmen möchte, kann die dafür notwendigen Briefwahlunterlagen auf unterschiedlichen Wegen beantragen. Aufgrund einer Änderung der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung dürfen Briefwahlunterlagen in diesem Jahr erst drei Wochen vor dem Wahltermin ausgestellt werden.
Beim Antrag ist zu beachten, dass dieser möglichst früh gestellt wird. Wird der Antrag erst kurz vor dem Wahltag gestellt, kann nicht gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post ankommen.
Wichtig! Telefonisch kann KEIN Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen gestellt werden.
Am Mittwoch, 28. Januar begann der Versand der Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Münchner, und zwar chargenweise sortiert nach Postleitzahlen. Wer bis 15. Februar kein amtliches Schreiben bekommen hat, aber alle Voraussetzungen zur Wahl erfüllt, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden, heißt es auf der Informationsseite der Stadt München.
Das KVR rät allen, die die Briefwahlunterlagen per Post bekommen möchten, dies möglichst vor dem 2. März 2026 zu beantragen. Erhält das Wahlamt den Antrag zur Briefwahl nach dem 2. März 2026, kann nicht gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig zugesendet werden können.
Nach dem 2. März 2026 empfiehlt das Münchner KVR, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen. Generell ist die ab Montag, 16. Februar 2026 im KVR oder den jeweiligen Bezirksinspektionen möglich.
Kommunalwahl 2020: Über die Hälfte der Wähler nutzten Briefwahl
Die Briefwahl wird immer beliebter. Bei der Kommunalwahl 2020 nutzten 52,4 Prozent aller Wähler, die ihre Stimmen abgaben, die Briefwahl. Bei der Kommunalwahl im Jahr 2014 lag dieser Wert noch bei 40,7 Prozent. Der starke Anstieg bei der vergangenen Kommunalwahl dürfte allerdings auch der Coronapandemie geschuldet gewesen sein. Dennoch dürfte auch bei der Kommunalwahl 2026 mit einem hohen Anteil von Briefwählern zu rechnen sein.

Frist für die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können vom 26. Januar 2026 bis zum 2. März 2026, 11 Uhr, online unter www.briefwahl-muenchen.de beantragt werden.
Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen per Post
Wer seine Briefwahlunterlagen per Post anfordern möchte, nutzt dafür die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Alternativ dazu gibt es ein Antragsformular zum Download.
Wer auf diesem Weg seine Briefwahlunterlagen anfordern möchte, sollte die spätestens bis zum Montag vor der Wahl, 2. März 2026, erledigt haben, da ansonsten eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen nicht gewährleistet werden kann.
Wichtig! Sollte man sich zu diesem Zeitpunkt nicht an seiner Wohnadresse befinden, z. B. im Urlaub, Auslandssemester oder beruflich unterwegs, kann man sich die Briefwahlunterlagen auch dorthin schicken lassen. Dafür beim Antrag neben der Heimadresse auch die aktuelle Adresse, an welche die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen, angeben.
Frist für die persönliche Abholung
Briefwahlunterlagen können ab Montag, 16. Februar 2026 auch persönlich abgeholt werden. Dies ist entweder im Kreisverwaltungsreferat oder in den Bezirksinspektionen möglich, die genauen Adressen stehen auf der Wahlbenachrichtigung oder sind online zu finden. Die persönliche Abholung ist bis 15 Uhr am Freitag vor der Wahl möglich (6. März 2026). Die erhaltenen Briefwahlunterlagen können direkt vor Ort ausgefüllt und in eine Wahlurne geworfen werden.
Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Generell ist es kein Problem, wenn andere Personen beim Antrag behilflich sind. Wichtig ist allerdings, dass der Antrag von der Person unterschrieben wird, für die die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Soll eine andere Person den Antrag unterschreiben oder die Briefwahlunterlagen abholen, dann benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht. Eine Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder eine Generalvollmacht/ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden" ist ausreichend.
Sind diese nicht vorhanden, dann kann man bei Bedarf auch selbst die nötige "Vollmacht zum Beantragen von Briefwahl" schreiben. In dieser Vollmacht sollten die persönlichen Daten und die persönlichen Daten der Person, die den Antrag stellen darf, enthalten sein.
Nur mit einer schriftlichen Vollmacht darf eine andere Person einen Antrag auf Briefwahl unterschreiben.
Vollmacht zum "Abholen der Briefwahlunterlagen"
Die Briefwahlunterlagen können nicht so einfach von einer anderen Person abgeholt werden, auch in diesem Fall ist eine Vollmacht notwendig.
Diese kann man auf dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erstellen. Dort zuerst den "Antrag auf einen Wahlschein" unterschreiben, dann weiter unten auf dem Formular die "Vollmacht zum Abholen" ausfüllen, wer die Briefwahlunterlagen abholen darf und unterschreiben.
Die Vollmacht kann auch handschriftlich erfolgen. Dafür in dem Schreiben den eigenen Namen nennen, dazu noch die eigene Adresse und das Geburtsdatum. Folgende Daten müssen auch von der Person angegeben werden, welche die Briefwahlunterlagen abholen darf. Am Schluss muss die Vollmacht noch unterschrieben werden.
Beispiel für eine handschriftliche Vollmacht:
Ich, (Vorname, Nachname), beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen 2026. Ich bin am (Datum) geboren und meine Adresse ist (Straße, Hausnummer, Postleitzahl München). Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname der Person) die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen.
Unterschrift
Briefwahl: Was gehört wie in welchen Umschlag?
Hat man seine Briefwahlunterlagen erhalten, geht es darum, seine Stimmen abzugeben. Im Vergleich zur Stimmabgabe im Wahllokal gibt es dabei allerdings einige Dinge zu beachten.
Will man seine Stimmen per Briefwahl abgeben, geht man wie folgt vor:
- Nachdem die unterschiedlichen Stimmzettel ausgefüllt wurden, werden diese in den jeweils dafür vorgesehenen weißen Umschlag gesteckt und dieser zugeklebt.
- Die auf dem Wahlschein unten befindliche "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit Datum und Unterschrift versehen.
- Den Wahlschein zusammen mit den weißen Stimmzettelumschlägen in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
- Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Eine direkte Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich. Am Wahlwochenende können Behördenbriefkästen und Sonderabgabestellen genutzt werden.
Darf beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen geholfen werden?
Ist man im Besitz von Briefwahlunterlagen, aber nicht in der Lage, diese selbst auszufüllen, dann darf in diesem Fall eine Hilfsperson bestimmt werden. Diese muss mindestens 16 Jahre alt sein und auf dem Wahlschein die Erklärung "Versicherung an Eides statt" unterschreiben.
Sind diese beiden Vorgaben gegeben, darf die Hilfsperson den Stimmzettel vorlesen und beim Ankreuzen helfen.
Wichtig! Die Hilfsperson darf nicht vorgeben, was gewählt werden soll, sie darf die Wahlentscheidung der wählenden Person nicht verändern oder ersetzen. Zudem muss sie das Wahlgeheimnis wahren, sprich, sie darf nicht verraten, wie die wählende Person abgestimmt hat.
Füllt die Hilfsperson den Stimmzettel ohne oder gegen den Willen der wählenden Person aus, macht sie sich strafbar. Es darf auf keinen Fall für andere Personen gewählt werden und es darf auch niemand in Vertretung wählen.
Bis wann können Briefwahlunterlagen abgegeben werden?
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da um 18 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Briefwähler tragen das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Statt den Wahlbrief per Post zu senden, kann dieser auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief frankiert werden.
Im Hinblick auf längere Postlaufzeiten im Ausland empfiehlt sich gegebenenfalls ein Versand der Wahlbriefe mit Luftpost. Dafür muss der Wahlbrief mit einem Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire) versehen werden.
Ist die Zeit zu knapp, um den Wahlbrief noch per Post zu versenden, dann kann dieser in einen der Münchner Behördenbriefkästen oder in eine Wahlurne/Briefkasten bei den Sonderabgabestellen eingeworfen werden.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Die Behördenbriefkästen sind jederzeit rund um die Uhr erreichbar.
- Die Sonderabgabestellen stehen nur am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
- Die letzte Leerung der Behördenbriefkästen und der Wahlurnen/Briefkästen bei den Sonderabgabestellen ist am Wahlsonntag um 18 Uhr.
Übersicht der Behördenbriefkästen in München
- Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München - nahe Fischbrunnen
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80337 München - neben der Treppe zum Haupteingang A
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11, 80337 München - Eingang Standesamt
Sonderabgabestellen
Die Sonderabgabestellen stehen nur am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Standorte werden erst am Wahlwochenende veröffentlicht.
Wichtig! An den Standorten der Sonderabgabestellen steht entweder eine versiegelte Wahlurne, die von Sicherheitspersonal beaufsichtigt wird, oder es gibt einen gekennzeichneten "Wahlbriefkasten".
Die letzte Leerung der Wahlurnen/Briefkästen bei den Sonderabgabestellen ist am Wahlsonntag um 18 Uhr.
Fehler bei der Briefwahl: Wann werden Wahlbriefe zurückgewiesen?
Bei der Briefwahl sind Wahlbriefe zurückzuweisen, wenn
- der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist,
- dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beiliegt,
- dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beigefügt ist,
- weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen ist,
- der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthält,
- der Wähler oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,
kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, - ein Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.
Die Einsender zurückgewiesener Wahlbriefe werden nicht als Wähler gezählt; ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben.