Briefmarken – als Ersatz für Becherpfand?
Beim großen Königsplatz-Open-Air im August war es so: Immer mehr Festivals wickeln Becherpfand nicht mehr bar ab, sondern über die Giro- oder Kreditkarte. Und das kann Ärger geben. Eine Münchnerin fordert seit dem David-Garrett-Konzert: "Zahlt mir das Pfand zurück!" (AZ berichtete).
Dass das Becherpfand auf die Karte zurückgebucht wird, ist vielen Münchnern neu: Darum kann es auch passieren, dass Konsumenten vergessen, auf ihren Auszügen zu prüfen, ob die (kleine) Pfand-Rückzahlung tatsächlich auf ihrem Konto gelandet ist. Brigitte Ebeling kämpft seit Ende August um drei Euro Pfandgeld für ihren Becher Apfelschorle.
Das Einbehalten von Becherpfand oder die verschleppte Rückbuchung nach Open-Air-Konzerten ruft inzwischen Verbraucherschützer auf den Plan: "Der entscheidende Punkt ist: Sind es einzelne technische Pannen oder ist es ein strukturelles System, bei dem Kundengeld über längere Zeit beim Unternehmen verbleibt?", erklärt Rechtsanwalt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale gegenüber der AZ.

Wo bleibt mein Pfandgeld?
Es gibt Münchner Fans, die im August die Open-Air-Konzerte von David Garrett (21. August) und von Nick Cave (23. August) besucht haben und nun verärgert warten. Tatsache ist, dass sie seit 13 beziehungsweise elf Werktagen ihr Becherpfand nicht aufs Konto zurückerstattet bekommen. "Das ist nicht mehr tragbar", klagt AZ-Abonnentin Brigitte Ebeling.
Der verantwortliche Caterer vom Königsplatz, die Firma Kegel Impuls Event Service aus Hessen, beauftragt von Argo Konzerte für David Garrett, verweist auf "Probleme mit dem Finanzdienstleister". Jedoch ohne der Abendzeitung gegenüber die Bank und den konkreten Fehler zu nennen. Auch auf Aufforderung nicht. Die Firma war am Dienstag, 8. September, für eine aktuelle Stellungnahme zum Stand der Pfand-Rücküberweisungen nicht zu erreichen.

Die Münchner Stadtführerin Brigitte Ebeling forderte per Mail eine Pfandrückerstattung bis zum 4. September. Die Firma Kegel Impuls Event Service entgegnete: "Rückbuchungen können bis zu zehn Werktage in Anspruch nehmen, bei Kreditkarten nochmal länger."
Mein Vertrauen ist vollkommen zerstört
Weil kein Geld floss, schlug sie anschließend der Firma vor, ihr ihre drei Euro Becherpfand über Paypal zu überweisen. Ihre Kontodaten wollte sie nicht erneut an die Firma Kegel Impuls Event Service geben: "Mein Konto haben sie. Ich habe mein Getränk ja mit Karte bezahlt. Mein Vertrauen in dieses Unternehmen ist vollkommen zerstört", so ihr Argument.
Paypal nutzt die Catering-Firma aus Hessen nicht, deswegen kam das Angebot an die Münchnerin, ihr "den Betrag von drei Euro in Form von Briefmarken zukommen zu lassen", schreibt ihr Helmut Kegel, Geschäftsführer der Firma, in einer E-Mail.
Konzertbesucherin wünscht eine "seriöse Abwicklung"
Brigitte Ebeling findet das "höchst kurios": "Ich will mein Geld und eine seriöse Abwicklung", sagt die Münchnerin. "Wer weiß, wie viele Konzertbesucher betroffen sind?" Über ihren privaten Facebook-Account hat sie jetzt eine Umfrage gestartet.

Auch bei Nick Cave gibt es Unregelmäßigkeiten
Auch einige Nick-Cave-Fans vom Königsplatz-Konzert warten bislang vergeblich auf die Erstattung ihres Becherpfands. Wieder ist die Firma Kegel Impuls Event Service verantwortlich. In Fulda fiel im Juni bei den Domplatzkonzerten der Caterer mit "erheblichen Verzögerungen" bei der Pfandrückzahlung auf, wie die "Fuldaer Zeitung" berichtete.
Sofortiger Anspruch auf Rückzahlung
"Ohne Angabe von AGB gelten die normalen gesetzlichen Ansprüche auf Rückzahlung des Becherpfands", informiert Katharina Grasl, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern: "Grundsätzlich habe ich, auch bei Pfand, sofortigen Anspruch auf Rückzahlung. Sie muss unverzüglich erfolgen", so die Expertin.
Experten-Rat: Eine letzte Frist setzen
Die Münchner Verbraucherschützerin rät den Wartenden vom Königsplatz: "Dem Anbieter eine letzte Frist setzen, von zwei Wochen. Wenn nicht bezahlt wird, bleibt der Gang vor Gericht. Dort kann zunächst ein Mahnbescheid beantragt werden – auch bei einem kleinen Betrag von nur drei Euro." Und, so die Verbraucherschützerin: Briefmarken gelten nicht als gültige Rückzahlung: "Wer mit Geld bezahlt hat, hat Anspruch auf Geld."
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