Brand in der Dachauer Straße 24 mit drei Toten: Lebenslange Haft gefordert
München - Es sind grausame Bilder, die da vor dem geistigen Auge ablaufen, als Gerichtsmediziner Oliver Peschel sein Gutachten abgibt. Ein Vater, der seine kleine Tochter (9) in den Armen hält, während die beiden bei lebendigem Leib verbrennen. Wenige Meter entfernt fanden die Einsatzkräfte die ältere Tochter (16) des Mannes. Alle drei starben bei dem Brand, der am 2. November 2016 im Haus an der Dachauer Straße 24 ausbrach. Waren die drei noch bei Bewusstsein, als sie verbrannten? Möglich, sagt der Experte.
Seit zwei Monaten versucht das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Michael Höhne Licht in das Dunkel der dramatischen und für die Hinterbliebenen der drei Toten auch traumatischen Nacht zu bringen. Wer hat den Brand gelegt, war es der groß gewachsene Mann mit den sehr kurzen Haaren, der auf der Anklagebank sitzt?
Mohamed E. (44) hat von Beginn an die Tat abgestritten, zur Sache keine weiteren Angaben gemacht. Der Beweis muss anders geführt werden. Die Staatsanwaltschaft glaubt aber, in der Gesamtschau der Indizien genug Belastendes gefunden zu haben, um den Mann wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft zu verurteilen, ja sogar um eine besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Legte er das Feuer extra so, dass eine Wohnung nicht gefährdet war?
Was spricht für ihre These? Laut Staatsanwältin hatte der Angeklagte ein Motiv: Weil ihn unordentliche Zustände in dem Mietshaus gestört hätten, habe der in Libyen geborene, perfekt deutschsprechende Mann zu nachtschlafender Zeit die Matratze angesteckt. Die habe der 44-Jährige zuvor auf ein Podest zwischen dem zweiten und dritten Stock geschleppt.
Um die eigene Wohnung im zweiten Stock nicht zu gefährden, glaubt die Staatsanwaltschaft. Denn dass sich Feuer nach oben ausbreitet, sei Allgemeinwissen.
Laut Staatsanwaltschaft soll Mohamed E. zwei Jahre zuvor bereits einmal einen Brand in dem Haus gemeldet haben. Damals seien Sachen von ihm beschädigt worden. Ohne dass er dafür entschädigt wurde.
Ein weiteres Indiz für die Täterschaft des Mannes auf der Anklagebank: Er habe Täterwissen gehabt. Gegenüber einer Polizistin soll er kurz nach dem Brand gesagt haben, dass eine Matratze angezündet wurde. Zu diesem Zeitpunkt habe dies aber nur der Täter wissen können.
Mehr als Vermutungen und Spekulationen haben die Ankläger nicht zu bieten, hält Verteidiger Walter Lechner dagegen. Dass sein Mandant im Haus nicht gut integriert war, sei kein triftiges Argument. In Münchner Mietshäusern sei es nicht selten, dass es keine richtige Hausgemeinschaft gibt. Lechner fordert Freispruch.
Das Urteil will Richter Höhne am Freitag verkünden.
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