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Blutige Gewalttat in Freiham: Mutmaßlicher Täter kommt in die Psychiatrie

Tötungsdelikt in Freiham: Ein 59-Jähriger wurde in seiner Wohnung brutal getötet. Bei einer zufälligen Begegnung ist der mutmaßliche Täter gegenüber der Polizei geständig.
André Wagner,
Ralph Hub
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In Freiham wurde ein 59-Jähriger in seiner Wohnung erstochen.
In Freiham wurde ein 59-Jähriger in seiner Wohnung erstochen. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

München - Aufgrund einer Polizeikontrolle kam die Münchner Polizei einem Tötungsdelikt auf die Schliche. Am Mittwoch, gegen 3.30 Uhr, führte eine Streifenbesatzung im Westend eine Personenkontrolle bei einem 29-Jährigen durch. Dieser fiel den Beamten auf, da er auf sie traurig und niedergeschlagen wirkte. Als diese den 29-Jährigen, der über keinen festen Wohnsitz verfügt, befragten, ob alles in Ordnung sei, antwortete dieser, dass er glaube, einen Bekannten getötet zu haben.

59-Jährigen brutal getötet – Mann gibt bei Personenkontrolle Straftat zu

Neben dieser Aussage fanden die Beamten in einem Rucksack des 29-Jährigen auch persönliche Gegenstände des mutmaßlichen Opfers, mithilfe derer der Mann identifiziert werden konnte.

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Daraufhin wurde eine Nachschau in einer Wohnung in Freiham veranlasst. Dort konnte die Polizei den leblosen Wohnungsinhaber, einen 59-jährigen gelernten Frisör, auffinden. 

Bluttat in Freiham – Mehr als 20 Mal auf Opfer eingeprügelt und eingestochen

Der Täter hat laut Polizei mindestens 20 Mal auf das Opfer eingestochen und eingeschlagen – und das mit großer Brutalität, wie der K11-Vize andeutet.

Kriminalisten sprechen in solchen Fällen oft von Übertötung oder auch Mehrfachtötung. Der Angreifer wendet bei der Tat gegenüber dem Opfer deutlich mehr Gewalt an, als zur eigentlichen Tötung nötig gewesen wäre. Ein Indiz, dass bei dem Verbrechen in Freiham möglicherweise viele Emotionen hochkochten, vielleicht sogar Hass und unbändige Wut eine Rolle spielten.

Die Staatsanwaltschaft spricht aber trotzdem nicht von einem Mord. "Wir gehen derzeit von einem vorsätzlichen und vollendeten Tötungsdelikt aus", sagt Juliane Grotz von der Staatsanwaltschaft München I. Mordmerkmale wie Habgier oder Heimtücke seien bisher nicht zu erkennen. Wobei der 59-Jährige in seiner Wohnung angegriffen und getötet wurde. Das Opfer sei aber nicht "arg- und wehrlos" gewesen, erklärt Juliane Grotz.

Das Kommissariat 11 hat die Ermittlungen in diesem Fall übernommen. Am Tatort wurden umfangreichen Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt.

Hintergrund für die Tat soll ein Streit zwischen den beiden Männern gewesen sein. Um was es in der Auseinandersetzung ging, ist derzeit noch Teil der polizeilichen Ermittlungen. 

Der 29-Jährige gab an, dass er mit dem Opfer bereits über einen längeren Zeitraum befreundet war und auch schon häufiger bei ihm übernachtet hatte. 

Mutmaßlicher Täter wird in Psychiatrie eingewiesen 

Der mutmaßliche Täter ist wegen zahlreicher anderer Delikte bereits polizeibekannt.

Die Staatsanwaltschaft München hat einen Unterbringungsbeschluss gegen den 29-Jährigen beantragt, diesem Antrag wurde am Donnerstagmittag von einem Richter stattgegeben. Statt in U-Haft in der JVA Stadelheim, wird der mutmaßliche Täter nun in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

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4 Kommentare
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  • Perlacher am 16.05.2025 06:51 Uhr / Bewertung:

    Man beachte die feinen Unterschiede welche die Staatsanwaltschaft zwischen Tötung bzw. Übertötung nachdem mindestens 20 Mal auf das Opfer eingestochen und eingeschlagen wurde, welches von der Staatanwaltschaft aber nicht als Mord bezeichnet wird! Der Täter gehört lebenslänglich weggesperrt!

  • Gelegenheitsleserin am 16.05.2025 11:23 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Perlacher

    @Perlacher

    Keine Sorge - die Staatsanwaltschaft und das Gericht kennen den feinen Unterschied zwischen Mord (§211 StGB) und Totschlag (§212 StGB).
    Und das Gericht wird über das Strafmaß entscheiden - nach dem Gesetz und nicht nach dem Gefühl ...

  • Haan am 16.05.2025 13:55 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Gelegenheitsleserin

    Bei manchen Gerichtsurteilen darf man sich aber sorgen. Sieben Monate Gefängnis (gnädigerweise auf Bewährung) wegen eines Bildes. In etwa das selbe Urteil bei Vergewaltigung.

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