Bizarrer Streit um Millionen

Eine Witwe vermacht ihr Vermögen ihrem jungen Freund und dem Arzt ihres Vertrauens – die streiten seit zehn Jahren um ihren Anteil.
John Schneider |
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MÜNCHEN Eine millionenschwere Witwe, ihr Leibarzt und ein junger Hotelmanager auf Gran Canaria, der der alten Dame die letzten Jahre versüßt hatte und dafür im Testament reichlich bedacht wird. Das sind die Hauptfiguren eines Falles, der selbst den Richtern des Oberlandesgerichts „pikant und bizarr” erscheint.

Es ist ein Erbschaftskrimi, der im Laufe der Jahre immer neue Wendungen genommen hat. Ausgangspunkt ist das erste Testament von Annemarie R., die keine Verwandten hinterließ und stattdessen ihren Traunsteiner Arzt und ihren 43 Jahre jüngeren Freund jeweils mit der Hälfte ihres Vermögens (16,6 Millionen Euro) bedachte. Die 81-Jährige stirbt 2003. Der Streit kann beginnen.

Plötzlich taucht ein zweites Testament auf und damit zwei weitere Erben, eine amerikanische Freundin und der Sohn einer weiteren Freundin. Der Hotelier lässt sich von der Schweizer Bank einen Teil des Vermögens von Annemarie R. auszahlen und verteilt das Geld an sich und die beiden neuen Erben.
Davon erfährt der Leibarzt erst später. Er verweigert nun erbost, den Rest des Vermögens aufzuteilen. Und wird prompt vom Hotelier verklagt.
Inzwischen stellt sich heraus, dass der zuständige Bankangestellte Millionen des Vermögens für sich abgezweigt hat. Der Credit Suisse ist das peinlich, sie begleicht den Schaden und legt noch was für die Wertsteigerung drauf.

Trotzdem sind am Ende des Streits gerade mal drei Million Euro übrig geblieben. Dem inzwischen ebenfalls verstorbenen Hotelier (sein Sohn führt die Klage weiter) wurde wegen Steuerhinterziehung der Prozess gemacht. Er bekam eine Bewährungsstrafe. Der OLG-Senat hegt Zweifel an seiner Erbwürdigkeit.
Doch auch die erste Instanz bekam eine Watschn, die man bis Traunstein gehört hat. Im Urteil sei nicht auf die Argumente des Arztes eingegangen worden. Das Landgericht hatte die Zweifel an der Erbwürdigkeit des Klägers einfach vom Tisch gewischt.

Der OLG-Senat regte einen Vergleich an. Da der Kläger bislang 2,6 Millionen Euro erhalten habe, der beklagte Arzt aber lediglich knappe 700000 Euro, schlug das Gericht vor, dass der Rest beim Arzt verbleibt. Symbolisch könnte man dem Kläger ja noch mal 100000 Euro überweisen.
Den größten Batzen des Erbes werden aber Fiskus und Anwälte bekommen. Erbschaftssteuer, Honorare und Prozesskosten machen inzwischen fast 10 Millionen Euro aus.

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