Bissiger Sex-Täter: In der Tiefgarage vergewaltigt

In einer Tiefgarage vergewaltigt und beraubt er eine Finanzbeamtin (36) – jetzt droht ihm Sicherungsverwahrung. Der Obdachlose fühlte sich durch eine Autofahrerin im Schlaf gestört und ließ sein Opfer seine Wut grausam spüren.
MÜNCHEN Er ist der wahr gewordene Albtraum jeder Frau. In einer Neuhauser Tiefgarage schlug Thomas H. (43) am 26. Juli 2009 zu. Der Obdachlose fühlte sich durch eine Autofahrerin, die ihren Wagen parkte, im Schlaf gestört und ließ sein unschuldiges Opfer seine Wut grausam spüren. Tanja K. (Name geändert) hatte gegen den 85-Kilo schweren und einschlägig vorbestraften Mann keine Chance. Er beraubte und vergewaltigte die Frau, schlug sie immer wieder mit der Faust ins Gesicht und biss sie in die Wange. Der Biss ist bis heute zu erkennen.
Genau diese Narbe aber empfindet die 36-Jährige als „großes Mal“, das sie ihr Leben lang mit sich rumtragen muss, berichtet ihre Anwältin Antje Brandes. „Die Narbe ist das erste, was ich morgens im Spiegel sehe und das letzte am Abend“, schrieb die Finanzbeamtin. Die einst so ehrgeizige Beamtin hat sich gänzlich zurückgezogen. München – den Ort ihres großen Traumas – hat sie für immer wieder verlassen, ihre Karriere- und Familienpläne aufgegeben und sich im Bayerischen Wald niedergelassen.
Thomas H., der eine lange Latte auch einschlägiger Vorstrafen vorzuweisen hat und bereits 24 Jahre im Knast verbracht hat, ersparte der Frau immerhin den Auftritt als Zegin. Er gab die Anklage uneingeschränkt zu und entschuldigte sich für die „widerwärtige Tat“. Er könne sich selbst nicht erklären, warum er so „ausgeflippt“ sei.
Der Frust über sein verpfuschtes Leben mag ebenso eine Rolle gespielt haben wie die acht Flaschen Bier, die er den Tag über getrunken hatte: „Wenn ich trinke, werde ich streitbar und aggressiv.“ Er habe sich immer Kinder gewünscht. Sein Opfer fragte er zwischen zwei Faustschlägen, ob sie Kinder habe. „Ich wollte wissen, ob sie glücklich ist.“
Thomas H. droht nun eine lange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. John Schneider