Bilanz 2009: Die Top 5 der Mieterfallen
MÜNCHEN - Nebenkosten, Kaution, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen oder Mängel in der Wohnung: Worauf man besonders achten sollte. Der Mieterverein München zieht Bilanz.
Mieterstadt München: Welche Themen die Mieter beschäftigen, zeigte sich in 36500 Beratungsgesprächen des Münchner Mietervereins im vergangenen Jahr. Die AZ stellt die Top 5 der Mieterfallen vor:
Betriebskostenabrechnung:
„Mehr als jede zweite Abrechnung ist zumindest fragwürdig“, sagt Tobias Vollmar, Rechtsberater beim Mieterverein München. „Entweder enthält die Abrechnung Betriebskosten, die überhaupt nicht zu bezahlen sind. Oder aber Kosten, die zu hoch berechnet sind.“ Deswegen sollen Mieter unbedingt prüfen, was sie zahlen müssen – und was nicht. Wurden etwa dem Hausmeister zusätzliche Verwaltungstätigkeiten in Rechnung gestellt, die nicht durch den Mietvertrag gedeckt sind? „Oft legen Vermieter Rechnungen eins zu eins auf die Betriebskosten um“, sagt Vollmar. Doch Mieter können sich wehren: Rechtlich steht ihnen zu, die Belege des Vermieters einzusehen – und sogar zu fotografieren. Das kann sich am Ende auszahlen: „Beträge zwischen 50 und 150 Euro sind keine Seltenheit.“
Mängel der Mietsache:
Schimmel an der Wand, lockere Türen in der Einbauküche. Wann und um welche Höhe kann die Miete gemindert werden? Wer beseitigt Mängel? „Das sind häufig schwierige Sach- und Rechtsfragen“, sagt Vollmar. Als allgemeine Orientierung gilt: Einbauten, die beim Einzug vorhanden waren, muss der Vermieter auf seine Kosten instand halten. Ein häufiges Thema der jüngeren Zeit: Trittschall. „Früher lag in den Wohnungen Linoleum aus, dann kam Teppich in Mode und heute haben viele Laminat- oder Parkettböden“, sagt Tobias Vollmar und erklärt: „Wenn das handwerklich schlecht gemacht ist, hört man in der Wohnung darunter jeden Schritt.“
Mieterhöhungen:
„In einem Zeitraum von drei Jahren darf die Miete maximal um 20 Prozent erhöht werden, aber nicht höher als die ortsübliche Vergleichsmieten.“ Für jede Mieterhöhung gilt: Nachfragen, auf welcher Grundlage der Vermieter die Miete erhöht. Mit einer neuen Mieterhöhungswelle rechnet der Mieterverein übrigens spätestens Anfang 2011 – dann erscheint der neue Mietspiegel.
Schönheitsreparaturen
Sie sind häufig Grund für Streit zwischen Mieter und Vermieter. „75 Prozent der Mietverträge enthalten keine wirksamen Schönheitsreparaturklauseln“, sagt Vollmar. Bevor ein Mieter vor dem Auszug zu Pinsel und Farbeimer greift, sollte er sich informieren. Ist der Kratzer eine vertragsgemäße Abnutzung oder ergibt sich daraus eine Schadenersatzforderung? Um Streit zu vermeiden, ist es wichtig, den Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll zu dokumentieren. „Finden Sie heraus, zu was Sie verpflichtet sind,“ rät Vollmar. Sonst kann es teuer werden.
Mietkaution:
Laut Mieterverein sind 65 Prozent aller Kautionsabrechnungen fehlerhaft. Und oft merkt man das erst Monate nach dem Auszug. Vollmar schildert einen besonders drastischen Fall: „Nach dem Tod seines Vaters bat der Sohn den Vermieter, alles zu erledigen. Fazit: Die Kaution wurde einbehalten – und 13.000 Euro wurden in Rechnung gestellt.“
Vanessa Assmann
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