Bierkrug als Waffe: Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft
MÜNCHEN - Seit Montag muss sich ein aggressiver Besucher des Hofbräuhauses vor Gericht verantworten: Er ist wegen Mordversuches mit einem Maßkrug angeklagt. Der Staatsanwalt hat heute sechs Jahre Haft gefordert.
Zu der lebensgefährlichen Verletzung war es 4. Mai 2008 aus nichtigem Anlass gekommen. Der 37-Jährige hatte Bier verspritzt und sich sofort dafür entschuldigt - der 68-jährige Angeklagte aber soll seinem Tischnachbarn den Maßkrug daraufhin derart heftig auf den Kopf geschlagen haben, dass der 37-Jährige neben einem Schädelbruch eine Öffnung der Schädelhöhle erlitt.
Dem Opfer musste eine Titanplatte eingesetzt werden.Der an Prostatakrebs und den Folgen einer Hirnblutung leidende Angeklagte will selten Alkohol getrunken haben. „Ich bin ein korrekter Mensch, bei mir ist alles in Ordnung“, sagte er unter Tränen vor Gericht - er habe sich bedrängt gefühlt, dachte, das Opfer würde ihn angreifen, statt sich zu entschuldigen.
Zu Beginn des Prozesses am Montag vor dem Münchner Schwurgericht gestand der gelernte Spengler die Tat in der „Schwemme“ des Hofbräuhauses. Heute hat der Staatsanwalt sechs Jahre Haft für den 68-Jährigen gefordert.
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