Bier-Aus im Münchner Univiertel: Kioske bangen um ihre Existenz

Ab 22 Uhr dürfen Kioske im Münchner Univiertel keinen Alkohol mehr verkaufen. Ein Blick nach Köln zeigt allerdings: Weniger Feiernde bedeuten nicht automatisch weniger Lärm für die Anwohner.
Maja Aralica
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Kioskbesitzer Ido darf ab Freitag nach 22 Uhr kein Bier mehr verkaufen. Das ärgert ihn. Mit einem Zettel am Schaufenster weist er Kunden darauf hin, sich darüber nicht bei ihm zu beschweren, sondern beim KVR.
Kioskbesitzer Ido darf ab Freitag nach 22 Uhr kein Bier mehr verkaufen. Das ärgert ihn. Mit einem Zettel am Schaufenster weist er Kunden darauf hin, sich darüber nicht bei ihm zu beschweren, sondern beim KVR. © Daniel von Loeper

Eine große Menschentraube steht auf dem Gehsteig vor einem Kiosk. Stimmengewirr, klirrende Flaschen, Feierlaune. Solche Szenen gab es an warmen Abenden im Univiertel oft – etwa in der Schelling- oder Amalienstraße.

Bis Donnerstag durften die Kioskbetreiber dort Bier und anderen Alkohol bis spät in die Nacht verkaufen. Seit heute gilt wieder das Verkaufsverbot ab 22 Uhr. Für Rasfan Ido Askar vom Amalienkiosk ist das ein Problem. "Wir machen den meisten Umsatz mit Bier", sagt er. Seine Kunden kämen vor allem später am Abend – schließlich hätten die Supermärkte bis 20 Uhr geöffnet. Er befürchtet, dass Kioske im Univiertel wegen des Verbots dichtmachen müssen.

Ursprünglich hatten Askar und ein weiterer Betreiber gegen die Maßnahme geklagt, ihre Klagen aber zurückgezogen. "Es war klar, dass wir vor Gericht verlieren", sagt Askar. Die Frage ist nicht nur, was das Verbot für die Kioskbetreiber bedeutet. Sondern auch: Wird es das Problem lösen, das überhaupt erst zu seiner Einführung geführt hat?

Streit ums Univiertel

Der Konflikt zwischen Feiernden und Anwohnern schwelt seit mehr als einem Jahr. Beschwerden gibt es über Lärm, Müll und Glasscherben. Die Stadt setzte zunächst auf Runde Tische, Konfliktmanagement vor Ort und einen freiwilligen Verzicht der Betriebe auf Alkohol to go nach Mitternacht. Laut Stadt änderte das die Lage nicht merklich. Zudem hielten sich einige Betriebe nach Angaben der Stadt nicht an die freiwillige Vereinbarung oder gesetzliche Vorgaben.

Das Univiertel ist ein beliebter Ausgeh-Spot in der Maxvorstadt. Doch nicht allen gefällt das.
Das Univiertel ist ein beliebter Ausgeh-Spot in der Maxvorstadt. Doch nicht allen gefällt das. © dpa/Felix Hörhager

Im Juni kündigte die Stadt an, das Verkaufsverbot für Flaschenbier ab 22 Uhr wieder zu verhängen, sollte sich die Lage nicht verbessern. Ende August zogen zwei Kioskbetreiber ihre Klagen gegen die Bescheide zurück. Damit sind die Bescheide rechtskräftig. Seit heute gilt das Verkaufsverbot für alle betroffenen Kioske wieder.

Für die Nachbarschaftsinitiative "l(i)ebenswerte Maxvorstadt" ist die Durchsetzung des Verkaufsverbots eine Erleichterung. "Ich bin mir sicher, dass es ruhiger wird", sagt Marie Honrath.

Gleichzeitig sieht auch die Initiative das Problem nicht allein bei den Kiosken. "Die Kritik richtet sich nicht nur gegen die Kioske", sagt Honrath. Aus ihrer Sicht gibt es grundsätzlich zu viele Schanigärten und Take-away-Geschäfte. Langfristig fordert die Initiative deshalb eine Reduktion der Schanigärten.

Bereits im Mai dieses Jahres wurde testweise ein Verkaufsverbot ab 22 Uhr eingeführt.
Bereits im Mai dieses Jahres wurde testweise ein Verkaufsverbot ab 22 Uhr eingeführt. © Ben Sagmeister

Kioskbetreiber Askar bezweifelt auch, dass das Verbot allein das Problem löst. "Was bringt es, wenn ich meinen Laden um 22 Uhr schließe und mein Nachbar trotzdem Bier zum Mitnehmen verkauft?" Er findet, die Beschwerden richteten sich zu sehr gegen die Kioske. Das ärgert ihn. Auch Bars und Clubs gehörten zur nächtlichen Ausgehszene. Wenn frühere Schließungen die Lösung sein sollen, müssten aus seiner Sicht alle Betriebe um Mitternacht schließen – Bars eingeschlossen.

Ein Blick nach Köln

München wäre nicht die erste Stadt, die feststellen müsste, dass es für den Konflikt zwischen Feiernden und Anwohnern keine einfache Lösung gibt. Das zeigt ein Blick nach Köln.

Am Brüsseler Platz versucht die Stadt Köln seit Jahren, den Streit zwischen Feiernden und Anwohnern zu entschärfen. Sie setzte unter anderem auf Vermittlung, eine Ausweichfläche und Einschränkungen beim nächtlichen Alkoholverkauf. Als das aus Sicht der Stadt nicht ausreichte, verhängte sie schließlich ein Alkohol-Konsum- und Mitführverbot.

Das zeigt Wirkung: An Wochenenden waren 2025 gegen 22 Uhr noch rund 600 Menschen auf dem Platz, in diesem Jahr etwa 160. Um 1.30 Uhr sank die Zahl von rund 150 auf 31, so ein Sprecher.

Schild mit Alkoholverbot am Brüsseler Platz in Köln zum Schutz der Nachtruhe.
Schild mit Alkoholverbot am Brüsseler Platz in Köln zum Schutz der Nachtruhe. © IMAGO/Zoonar.com/Gerd Harder

Doch auch in Köln ist damit nicht alles ruhig. Die Lärmgrenzwerte werden weiterhin nicht durchgehend eingehalten – unter anderem wegen der Außengastronomie und anderer Großstadtgeräusche wie Verkehr. Wegen unzureichenden Lärmschutzes musste die Stadt zuletzt ein Zwangsgeld von 5000 Euro zahlen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen sah die Stadt trotz gesunkener Lärmwerte nicht als ausreichend gegen die weiterhin gesundheitsgefährdende Lärmbelastung vorgehend an.

Köln zeigt damit: Ein weitergehendes Alkoholverbot kann die Zahl der Feiernden deutlich reduzieren. Es beendet den Konflikt mit den Anwohnern aber nicht automatisch.

Was kommt danach?

Was also, wenn das den Konflikt in München auch nicht löst?

Das KVR verweist auf die hohen rechtlichen Hürden für ein generelles Verbot, Alkohol im öffentlichen Raum mitzuführen oder zu konsumieren. "Zunächst muss die Stadt mildere Mittel anwenden, um die Lärmbelastung zu reduzieren." Das Verkaufsverbot für Flaschenbier ab 22 Uhr sei ein solches milderes Mittel, um Lärm und Verschmutzungen zu verringern.

In den kommenden Monaten will die Stadt kontrollieren, ob sich die Kioskbetreiber an das Verbot halten. Zudem wertet sie die Beschwerdelage aus.

Sollten die Maßnahmen keine positive Wirkung zeigen, kämen weitere Schritte infrage, so das KVR. "Ein Konsum- oder Mitführverbot von Alkohol wäre aber sicher nicht der nächste Schritt."

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