Beziehungstragödie: 27-Jähriger beruft sich auf den Koran und ersticht seine Frau

Er wollte, dass sie ihm gehorcht: Ein 27-Jähriger stach mit einem Messer auf seine (nur vermeintliche?) Ehefrau ein. Die Frau starb an den Verletzungen - der Täter gesteht und bezieht sich auf seine aus dem Koran abgeleiteten Rechte.
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MÜNCHEN - Er wollte, dass sie ihm gehorcht: Ein 27-Jähriger stach mit einem Messer auf seine (nur vermeintliche?) Ehefrau ein. Die Frau starb an den Verletzungen - der Täter gesteht und bezieht sich auf seine aus dem Koran abgeleiteten Rechte.

Am Montag kurz nach Mitternacht wurde die Polizei nach Obersendling gerufen. Eine Frau meldete eine lautstarke Auseinandersetzung aus ihrer Nachbarwohnung. Dort stritten sich eine 24-jährige Frau und ein 27-jähriger Mann.

Die beiden hielten sich in der Wohnung eines gemeinsamen Bekannten auf. Wie die Polizei mitteilte, ging es bei der Auseinandersetzung um einen Beziehungskonflikt. Der 27-Jährige wollte seiner, nach eigenen Angaben nach afghanischem Recht Angetrauten, verbieten auszugehen. Er hatte mitbekommen, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem anderen hatte. In welcher Beziehung der Täter und das Opfer wirklich zueinander standen, ist noch unklar. Das Opfer selbst gab gegenüber der Polizei an, weder nach afghanischem noch nach deutschem Recht mit dem Täter verheiratet zu sein. Gemeinsam haben die beiden eine dreijährige Tochter.

Der Streit spitzte sich zu. Der arbeitslose Lackierer befahl seiner Frau, mit ihm zu kommen und berief sich dabei auf den Koran. Doch die Frau weigerte sich, ihn zu begleiten. Das ließ den Afghanen ausrasten: Er zückte ein Messer und stach unvermittelt auf das Opfer ein.

Kurz nach der Tat traf die Polizei ein und die Frau wurde unter Reanimierungsmaßnahmen in ein Krankenhaus gebracht. Ihre Verletzungen im Brustbereich waren aber zu schwer, sie verstarb kurze Zeit später an den Folgen.

Der Täter wurde an einer Tatortabsperrung festgenommen. Am Montagvormittag wurde er vernommen. Er gesteht die Tat in vollem Umfang und beruft sich auf seine aus dem Koran abgeleiteten Rechte.

Eine Alkoholisierung des Täters lag nicht vor. Die Staatsanwaltschaft München I wird Haftbefehl wegen Mordes beantragen.

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