Bewährungsstrafen wegen Gammelfleisch
MÜNCHEN - Zu elf sowie 13 Monaten Haft auf Bewährung wurden zwei Geschäftsführer einer mittlerweile insolventen Fleischgroßhandlung am Münchner Schlachthof verurteilt – ihr Betrieb ist inzwischen pleite.
Mit der Verurteilung ist nach Angaben der Münchner Staatsanwaltschaft das letzte größere Gammelfleisch- Verfahren im Bereich München abgeschlossen.
Die Brüder Jakob und David G. wurden vom Amtsgericht wegen Verstoßes gegen die Hackfleischverordnung und das Lebensmittelgesetz verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft hatten die Angeklagten im Herbst 2006 in einer versteckten Tiefkühlzelle ihres Geschäfts im Münchner Schlachthofviertel gut 4000 Kilogramm Gammel-Fleisch gelagert.
Die Tiefkühlzelle sei den Behörden bei mehreren Kontrollen „hartnäckig“ verschwiegen worden. Von den beanstandeten Produkten waren 23 zum Verzehr ungeeignet. Andere Waren wurden nicht entsprechend der Hackfleischverordnung verarbeitet oder sollten unter irreführender Bezeichnung verkauftwerden. rah
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