Beute zurückgebracht: Einbrecher mit Reue
Ein unbekannter Täter räumt das Haus einer Familie in Neufahrn aus. Jetzt, mehr als fünf Monate danach, legt er eine Plastiktüte vor der Tür ab – mit der gesamten Beute
NEUFAHRN – Die Reue kam spät – aber immerhin: Mehr als fünf Monate nach einem Einbruch in ein Einfamilienhaus in Neufahrn hat der mutmaßliche Täter die Beute wieder zurückgebracht. Mitsamt einem Entschuldigungsschreiben.
Rückblick: Eine Familie aus Neufahrn war in der zweiten Hälfte der Weihnachtsferien verreist. In dieser Zeit war ihr Haus unbewohnt. Als die Familie am Dreikönigstag wieder zurückkehrte, kam die böse Überraschung. In das Haus war eingebrochen worden.
Der oder die Täter hatten ein Küchenfenster zertrümmert, um ins Innere zu gelangen. Im Haus durchwühlte er Schränke, Kommoden und Schubladen. Schließlich flüchtete der Täter mit einem Mini-Netbook, einem Handy, drei Armbanduhren und Schmuck sowie den beiden vollen Sparschweinen der Kinder. Die Polizei schätzte den Wert der gestohlenen Dinge auf insgesamt 2500 Euro. Dazu kommt noch der Sachschaden von rund 500 Euro.
Vielleicht waren es die beiden Sparschweine, die den Täter nicht ruhig schlafen ließen. Jedenfalls bekam er ein schlechtes Gewissen.
Mehr als fünf Monate quälten ihn offenbar die Gewissensbisse. Dann entschloss er sich zu einem ungewöhnlichen Schritt: Am vergangenen Montag, als der Familienvater morgens das Haus verlassen wollte, fand er neben der Haustür eine Plastiktüte. Als er hinein sah, entdeckte er dort all die Dinge, die der Familie im Silvesterurlaub gestohlen worden waren: vom Laptop bis zu den Porzellanschweinen.
Darüber hinaus lag ein Brief in der Tüte. Der Verfasser erklärte darin, dass ihm die Tat leid täte und dass er betrunken gewesen sei in der Silvesternacht, als er ins Haus der Familie eingebrochen war.
Doch für die Polizei ist der Fall damit noch nicht erledigt. Reue hin oder her: Sie fahndet nach wie vor nach dem Täter, nun hat sie neue, frische Spuren. Außerdem ist zwar der Diebstahlsschaden, aber der Sachschaden noch nicht wieder gut gemacht. Allerdings kann der Einbrecher nun auf ein milderes Urteil hoffen, wenn die Polizei ihn fasst
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