Betrunkener U-Bahnfahrer: Wird er jetzt gefeuert?

Was passiert jetzt mit dem 46-jährigen MVG-Mitarbeiter? Drei Fragen und drei Antworten zu den spektaulären Vorfällen in der U1.
Rudolf Huber |
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Betrunken hinterm "Steuer": Auf einen 46-jährigen U-Bahnfahrer kommen jetzt erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen zu.
swm Betrunken hinterm "Steuer": Auf einen 46-jährigen U-Bahnfahrer kommen jetzt erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen zu.

Er hatte mindestens zwei Promille Alkohol im Blut - und fuhr eine U-Bahn durch die Stadt (AZ berichtete). Was passiert jetzt mit dem 46-jährigen MVG-Mitarbeiter?

Wer kann in München U-Bahnfahrer werden?

Man muss dazu mindestens 21 Jahre alt sein und neben einem Autoführerschein (Klasse B) auch über die gesundheitliche Eignung, über gute Deutschkenntnisse und „kundenorientiertes Auftreten” verfügen. Außerdem erforderlich: Ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister (maximal drei Punkte) und „gutes Reaktionsvermögen”.

Was können Fahrgäste tun, denen im Zug etwas komisch vorkommt?

„Als erster Schritt empfiehlt es sich immer, einen der im Zug befindlichen Notrufknöpfe zu betätigen, um den Fahrer der U-Bahn zu kontaktieren”, so MVG-Sprecherin Bettina Hess. „Im Zweifelsfall kann selbstverständlich auch der Nothalt gezogen werden; der Zug wird dann im nächsten Bahnhof automatisch an der Weiterfahrt gehindert. Zudem befinden sich Notruf-Einrichtungen an allen Bahnsteigen, über die das MVG-Betriebszentrum (Leitstelle) alarmiert werden kann. Zudem gibt es auch am Bahnsteig Nothalt-Griffe, mit denen die Weiterfahrt des Zuges unterbunden werden kann.”

Wie können die „arbeitsrechtlichen Konsequenzen” ausschauen?

„Das heißt zunächst mal: Null Toleranz”, so Hess. „Wer auch nur einen Tropfen Alkohol zu sich genommen hat, darf kein Fahrzeug mehr führen. Vor diesem Hintergrund werden mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft – bis hin zur Kündigung.” 

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