Betrunkener Soldat von Zug überrollt – Verfahren eingestellt

Das Münchner Schwurgericht hat am Donnerstag ein Verfahren gegen einen Bahnaufseher wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen gegen 5000 Euro Geldbuße eingestellt.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Vor Gericht: 39-Jähriger Bahnaufseher
Torsten Huber Vor Gericht: 39-Jähriger Bahnaufseher

München - Das Münchner Schwurgericht hat am Donnerstag ein Verfahren gegen einen Bahnaufseher wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen gegen 5000 Euro Geldbuße eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 39-Jährigen vorgeworfen, nicht auf den Hinweis eines Fahrgasts reagiert zu haben, ein Mann spaziere im Gleisbereich umher. Der Betrunkene war von einem Güterwagen überrollt worden, ihm mussten beide Unterschenkel amputiert werden. Die Verfahrenseinstellung erfolgte wegen geringer Schuld. Ausschlaggebend dafür war die Selbstgefährdung des Opfers, eines Marineoffiziers aus Kiel.

Zunächst war gegen den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung durch Unterlassen vor dem Amtsgericht verhandelt worden, das den Fall wegen eines möglichen versuchten Tötungsdelikts ans Schwurgericht verwies. Nach der Beweisaufnahme regte die Staatsanwaltschaft die Einstellung an. Insbesondere die Aussage des Fahrgastes, der auf den Betrunkenen hingewiesen hatte, ließ die Verantwortung des Angeklagten für den folgenschweren Unfall in einem milden Licht erscheinen. Er habe den Mann im Gleisbett nach Informierung des Aufsehers nicht mehr gesehen und ebenso wie dieser angenommen, dass der „Spaziergänger“ mittlerweile in Sicherheit sei.

dpa

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.