Betrug durch falschen Polizisten: Muss die Bank zahlen?

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München - Anne H. (80, Name geändert) traute ihren Augen nicht als sie im Frühjahr 2015 den Auszug ihres Kontos liest. Die 170.000 Euro, die sie dort geparkt hatte, waren weg. Sie will das Geld zurück. Doch die Bank lehnt das ab. Die Kundin habe grob fahrlässig Online-Banking-Daten weitergegeben, so das Argument.
Die 80-Jährige erinnert sich, dass sie tatsächlich von einem Mann, der sich als Berliner Kripo-Mann ausgab mit der Nummer 030 für Berlin und 110 für Polizei angerufen wurde. Er habe sehr genau gewusst, was sich auf ihrem Konto getan hatte, berichtet die 80-Jährige im Zeugenstand.
Die entscheidende Frage: Hat Anne H. bei diesem Telefonat Kontodaten weitergegeben? Sie sagt bei der Verhandlung am Montag nein, doch der OLG-Senat meldet Zweifel an.
Ein Vergleich (die Bank bot aus Kulanzgründen 40.000 Euro an) kommt nicht zustande. Das Urteil soll am 18. Juni gefällt werden.
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