Betrügerpaar in Straßlach geschnappt

Ein Paar aus Niedersachsen betrügt eine 70-jährige Dame aus Unterhaching um 400 Euro. Die Polizei nehmen die Täter fest. Das Pärchen hatte noch mehr auf dem Kerbholz.
München/Straßlach - Ein wenig an „Bonnie und Clyde“ erinnert die Spur, die ein Betrügerpärchen in südbayerischen Raum hinterließ, wie die Polizei berichtet.
Nachdem die beiden (47 und 52 Jahre alt) aus ihrer Wohnung in Niedersachsen geklagt worden waren, unterschlugen sie einen Pkw, um damit nach Südbayern „auf Reisen zu gehen“.
Zunächst konnten sie die Übernachtungskosten in diversen Hotels noch bezahlen. Wie sich herausstellte, stammte ein Teil des Geldes hierfür von einer 70-jährigen Dame aus Unterhaching, die von den beiden betrogen worden war. Das Betrügerpärchen hatte sich nämlich zu einer Stammtischrunde einer Unterhachinger Gaststätte gesellt und sich so das Vertrauen der Rentnerin erschlichen. Anschließend täuschten sie eine Notlage vor und erhielten 400 Euro von der 70-Jährigen.
Nachdem ihnen das Geld ausgegangen war, mieteten sich die beiden Betrüger in zwei Pensionen ein, ohne die entstandenen Kosten zu entrichten. Der Wirt der zweiten Pension schöpfte aufgrund ihres merkwürdigen Verhaltens Verdacht und verständigte die Polizei. Ihm war es seltsam vorgekommen, dass das Paar behauptete, auf Urlaubsreise zu sein, aber den ganzen Tag in seinem Zimmer verbrachte.
Am Freitagmittag wurde das Paar in besagter Pension in Straßlach-Dingharting von Polizeibeamten aus Grünwald festgenommen.
Es stellte sich weiter heraus, dass der 52-jährige Beschuldigte den unterschlagenen Pkw die ganze Zeit gelenkt hatte, ohne jemals im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Nach eigenen Angaben hielt sich das Pärchen seit Ostern 2011 überwiegen im Großraum München auf.
Der 52-jährige Mann benannte dabei die Reiseroute, die von Erding über den Stadtbereich München bis in den südlichen Landkreis München führte. Die von ihm angegebenen Übernachtungsörtlichkeiten wurden von den ermittelnden Beamten kontaktiert.
Die beiden Beschuldigten waren zum Zeitpunkt der Festnahme vollkommen mittellos. Da weitere Betrugsstraftaten zu erwarten waren und das Pärchen über keinen festen Wohnsitz verfügte, wurde Haftbefehl beantragt.