Besoffene Radler zum Depperltest
MÜNCHEN - Pünktlich zum Frühling geht's wieder auf die Fahrräder. Aber Vorsicht: Schon 0,3 Promille reichen aus: Wer einen Unfall auf dem Radl baut, hat Teilschuld.
In den Biergarten, eine Halbe oder auch zwei, dann mit dem Radl nach Hause – der Frühling lockt viele aufs Radl. Doch Vorsicht: Schon mit 0,3 Promille im Blut können Radler ihren Autoführerschein verlieren.
Zu einem schweren Unfall mit einem betrunkenen Radler kam es auch am Montagnachmittag: In der Elsenheimerstraße war ein 52-jähriger Mann auf seinem Fahrrad in ein Auto geknallt. Die 24-jährige Fahrerin wollte aus einer Auffahrt in die Straße einbiegen. Dabei übersah sie den Radler, der auf dem Fahrradweg fuhr. Der Mann stürzte über das Auto und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.
Die herbeigerufenen Polizisten bemerkten, dass der Mann stark nach Alkohol roch und ordneten einen Test an: 0,4 Promille hatte der 52-Jährige im Blut. Die Polizei prüft nun, ob der Mann nüchtern dem Auto hätte ausweichen können. Falls dem so ist, trägt der betrunkene Mann, obwohl er ordnungsgemäß auf dem Radweg fuhr, eine Teilschuld an dem Unfall.
Für Radfahrer liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Radler müssen – selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt – dann mit einem Verfahren wegen Trunkenheit am Lenker rechnen, sollten sie von der Polizei überprüft werden. Hat das Gericht danach einen Radler verurteilt, kann ihm zusätzlich der Führerschein für bis zu sechs Monate entzogen werden. Außerdem muss der Radler zum sogenannten Depperl-Test.
Seit 2006 steigt die Zahl der Radl-Unfälle in München leicht an: Allein 2008 kam es zu 12867 Unfällen in der Stadt. Ein Großteil der Unfälle verursachen Radler, die auf dem ausgegebenen Radwegen in der falschen Richtung unterwegs sind. akk
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