Beleidigungs-Prozess: Polizist (57) fühlt sich gemobbt

Prozess am Amtsgericht: Kollegin hat Karl Hilz (57) wegen Beleidigung angezeigt. Der Personalrat bestreitet die Vorwürfe.
John Schneider |
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Soll Kollegin beleidigt haben: Polizist Karl Hilz (57) mit seinem Anwalt Magnus von Treyer.
Soll Kollegin beleidigt haben: Polizist Karl Hilz (57) mit seinem Anwalt Magnus von Treyer.

München „Alles Deppen und da gehören sie auch dazu.“ Mit diesen deftigen Worten soll Karl Hilz (57) laut Anklage eine Personalratskollegin im Münchner Polizeipräsidium bedacht haben. Die Frau zeigte ihn wegen Beleidigung an.

Doch Karl Hilz – früher auch bei den Freien Wählern aktiv – fühlt sich als Opfer in der Angelegenheit. Die Kollegin habe den Tatbestand konstruiert, um seine Beförderung zu verhindern, erklärte er gestern im Prozess am Amtsgericht.

Er habe in der Personalratssitzung am 21. August 2014 lediglich ein Fehlverhalten der Personalabteilung thematisiert. Es sei dabei um die seiner Meinung nach rechtswidrige Versetzung eines Kollegen in den Ruhestand gegangen.
Offene Worte seinerseits gab es, Beleidigungen aber nicht. Laut Anklage soll Hilz aber gesagt haben, dass man Kollegen der Personalabteilung „in die Wüste oder zum Straßen kehren schicken“ solle.

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Hilz wehrt sich: Der wahre Hintergrund sei ein Machtkampf zwischen seiner neu gegründeten Interessenvertretung und der Gewerkschaft der Polizei. 2008 habe er mit Kollegen die „Gemeinsame Liste Ballungsraum“ gegründet, weil er nach 30 Jahren im Polizeidienst mit der Gewerkschaftsarbeit nicht mehr zufrieden gewesen ist. Tatsächlich sei er damals von den Kollegen sofort in den Personalrat gewählt worden. Der Polizeigewerkschaft sei das ein Dorn im Auge gewesen. Die Gewerkschafter hätten alles getan, um seine Beförderung „zu torpedieren“.

Seine Kollegin beharrte im Prozess aber auf den Vorwürfen, fühlt sich ihrerseits gemobbt. Gegen sie sei in den Personalratssitzungen ständig gestichelt worden, deswegen habe sie nach der Sitzung vom 21. August Anzeige erstattet.

Der Prozess war bei Redaktionsschluss noch nicht beendet.

 

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