Beleidigung: Krailling-Mörder erneut vor Gericht!

Thomas S. (59) hat in einem Schreiben Staatsanwälte und Rechtspfleger beleidigt. Auch in der zweiten Instanz wird er zu einer Geldstrafe verurteilt.
von  John Schneider
Angeklagt: Thomas S. mit seinen Anwälten.
Angeklagt: Thomas S. mit seinen Anwälten. © Daniel von Loeper

München - Die Haft hat Spuren hinterlassen. Alt ist er geworden, das Haar grau und weiß, die Gesichtszüge wirken müde, ein wenig resigniert. Doch das mag täuschen. Thomas S. (59), der 2012 für den Doppelmord an seinen Nichten (acht und elf Jahre alt) zu lebenslanger Haft und besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden war, sitzt gestern erneut auf der Anklagebank eines Gerichtssaals. Diesmal geht es um Beleidigung.

In einem Schreiben aus der Landsberger JVA, seinem derzeitigen Aufenthaltsort, soll er Rechtspfleger und Staatsanwälte als "Vollidioten" beschimpft haben. Anlass war eine Rechnung der Justiz über 236.000 Euro für Verfahrenskosten. Diese Rechnung könnten sich die Adressaten des Briefes - sinngemäß - sonst wohin schieben.

Krailling-Mörder erneut verurteilt

"Ist das Schreiben von Ihnen?", fragt die Vorsitzende Richterin Renate Baßler. Thomas S. nickt kurz. "Das Fass war voll", sagt er gestern zu seinem Motiv. Im Juni war er in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 850 Euro verurteilt worden. Eine viel zu milde Strafe, findet die Staatsanwaltschaft, die wie Thomas S. in Berufung gegangen ist.

Die Anwälte Philip Müller und Matthias Bohn streben einen Freispruch für ihren Mandanten an. Doch dem verurteilten Doppelmörder, dessen Fall und das grausame Schicksal der beiden Mädchen München und das Umland jahrelang bewegten, geht es um etwas ganz anderes. Er strebt ein Wiederaufnahmeverfahren an.

Mit dem Beleidigungs-Prozess jetzt hofft er, dass sein Fall und angebliche Fehler bei den Ermittlungen wieder aktuell werden.

Doch diesen Zahn zieht Richterin Baßler dem Angeklagten schnell. "Ich werde hier kein Wiederaufnahmeverfahren machen", erklärt sie. Um den Mordprozess geht es nur am Rande, um die Motivation für die Beleidigungen auszuloten. Sie ermäßigt die Strafe am Ende auf 480 Euro.

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