Beinbruch: Skianfänger verklagt Skianfänger
MÜNCHEN - Zu schlecht für den Anfängerkurs? Ein norddeutscher Skifanfänger verlangt Schmerzensgeld, weil ihn ein Münchner Skineuling auf der Piste zu Fall brachte. "Lebensfremd", findet das Oberlandesgericht.
Der Fall erinnert an amerikanische Verhältnisse: Ein norddeutscher Skianfänger hatte sich Heiligabend 2007 bei einem Anfängerkurs in Arosa ein Bein gebrochen, weil ihm ein anderer Anfänger am ersten Tag des Kurses bei einer Übung von hinten reingerutscht war. Hein D. (Namen geändert) verklagte den Münchner Korbinian T. auf Schmerzensgeld.
Der Anfänger hätte nicht an dem Kurs teilnehmen dürfen, wenn er die Technik nicht beherrsche, so die Argumentation des Klägers. Warum man dann aber überhaupt einen Anfängerkurs belegen soll, ließ er offen.
Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Zu Recht befand jetzt auch das Oberlandesgericht. Ein Verschulden des Beklagten wurde verneint. Er sei schon dadurch entlastet, dass er als Skianfänger im Rahmen eines Anfängerskikurses nach Anweisungen des Skilehrers Übungen durchführte.
Die Ansicht des Klägers, dass der Beklagte sich nicht an den Übungen hätte beteiligen dürfen, wenn er damit überfordert war, sei „lebensfremd“, findet das OLG. Ein Skianfänger könne kaum beurteilen, welche Übungen ihn überfordern könnten. Außerdem besuche man keinen Kurs, um dann nicht bei den Übungen mitzumachen.
Dass die Kursteilnehmer bereits Kolonne fuhren, wie Hein D. behauptete, hatte schon die erste Instanz bezweifelt. Eine eher unwahrscheinlich Übung für Anfänger am ersten Tag, fand das Landgericht. Der Kläger, der nach dem Unfall eine Woche in Chur im Hospital gelegen hatte, bekam dennoch Geld. Aus Kulanz und ohne Schuldanerkenntnis hatte die Haftpflichtversicherung des Münchners 3000 Euro bezahlt. John Schneider
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