Beim Wildbieseln verletzt: Ein Dienstunfall

Beim Wildbieseln auf dem Heimweg verletzt sich ein Mitarbeiter des Justizministeriums am Fuß. Das Verwaltungsgericht gibt ihm recht: Das ist ein Dienstunfall.
John Schneider |
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Kaspar Plöckl darf sich freuen: Er hatte sich beim Wildbieseln auf dem Nachhauseweg verletzt. Weil sein Arbeitgeber das nicht als Dienstunfall anerkannte, klagte er vor dem Verwaltungsgericht - und bekam recht.
John Schneider/AP Kaspar Plöckl darf sich freuen: Er hatte sich beim Wildbieseln auf dem Nachhauseweg verletzt. Weil sein Arbeitgeber das nicht als Dienstunfall anerkannte, klagte er vor dem Verwaltungsgericht - und bekam recht.

Ein 47-Jähriger bricht sich auf dem Nachhauseweg das Sprunggelenk. Doch der Dienstherr will zunächst nicht zahlen.

München - Kaspar Plöckl (47) will in Petershausen in den Bus umsteigen, als ihn ein „menschliches Bedürfnis“ überkommt. Der Verwaltungssekretär im Münchner Justizministerium ist an diesem 28. Juli auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Er läuft über die Straße zu einem kleinen Park mit Bäumen. Wie er es schon oft gemacht hatte, wenn er mal dringend musste.

Doch an diesem Sommertag hatte es geregnet. Als Plöckl die anderthalb Meter hohe Betonböschung runterlaufen will, rutscht er aus und knickt um. Er schreit, ein Mann kommt ihm zu Hilfe, stützt ihn ab. Und hilft beim Einsteigen in den Bus nach Schrobenhausen. „Da dachte ich noch, es ist vielleicht nicht so schlimm.“

Doch die Verletzung ist schwer. Sein Arzt diagnostizierte einen Trümmerbruch im rechten Sprunggelenk. Plöckl ist drei Monate außer Gefecht gesetzt. Schlimmer noch, sein Dienstherr schreibt ihm am 18. August 2011, dass man den Biesel-Sturz nicht als Dienstunfall anerkennen werde.

Kaspar Plöckl fühlte sich im Stich gelassen: „Ich wurde dafür bestraft, dass ich ehrlich war. Das macht mich depressiv.“ Er hätte ja auch sagen könne, dass er an der Haltestelle umgeknickt sei. Niemand hätte dann in Zweifel gezogen, dass er sich dabei auf dem direkten Nachhauseweg befand. So aber muss das Verwaltungsgericht entscheiden, wer für die 5000 Euro Behandlungskosten, die bislang angefallen sind, aufkommen muss.

Eine Premiere für die Richter, denn einen solchen Fall gab’s noch nie. Bis 1963 mussten die Richter zurückgehen, um beim Bundessozialgericht eine zumindest sehr ähnliche Problemstellung zu finden.

So wie damals kommen die Verwaltungsrichter zu dem Schluss, dass der Unfallschutz auch bei einer kurzen Unterbrechung des Nachhausewegs vom Dienst – wie beim wilden Bieseln – weiter gilt.

Dass Plöckl überhaupt klagen musste, wundert die Kammer. Die spärliche Fachliteratur zum Thema hat für die Juristen einen guten Grund: Bislang sei kein Dienstherr überhaupt auf die Idee gekommen, dass man beim Bieseln nicht versichert ist.

Kaspar Plöckl strahlt nach der Urteilsverkündung. Seine Leidenszeit scheint vorbei, er darf sich als Sieger fühlen. Auch das Laufen geht schon wieder besser, sagt er. „Am Dienstag kommen die Schrauben raus.“

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