Bei Pleite gibt’s Geld vom Arbeitsamt
MÜNCHEN - Insolvenz oder auch Konkurs genannt: Da sieht es im Unternehmen düster aus. „Bei einer Insolvenz ist die Firma entweder überschuldet oder sie kann nicht mehr bezahlen oder die Zahlungsunfähigkeit droht“, erläutert dieMünchner Fachanwältin Mechthilde Wittmann. Das Unternehmen stellt beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag. Danach bestellt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der lotet den besten oder schlechtesten Fall aus. Dabei prüft er, ob die Firma noch eine Chance hat. Wittmann: „Er stellt fest, ob noch genug Masse da ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.“ Oder ob das Unternehmen so pleite ist, dass es mangels Masse nur noch liquidiert werden kann.“ Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt er beim Arbeitsamt Insolvenzgeld für die Mitarbeiter.
Der Insolvenzverwalter klärt, ob man die Firma in Teilen oder ganz weiterführen kann, und ob ein Schuldenschnitt mit den Gläubigern möglich ist. Das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt gibt es rückwirkend für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung (nicht vorher). Wer bis zu 5600 Euro brutto verdiente, bekommt so viel Nettogehalt wie vor der Insolvenz.