Bei Abercrombie & Fitch: Model stürzt und will Schmerzensgeld

Eine Ärztin verletzt sich in der Filiale des Ladens "Abercrombie & Fitch" – weil es zu dunkel ist. Sie will Schmerzensgeld.
von  Sophie Anfang
Von außen schick, innen ziemlich dunkel: der Laden des Modelabels „Abercrombie & Fitch“ an der Sendlinger Straße.
Von außen schick, innen ziemlich dunkel: der Laden des Modelabels „Abercrombie & Fitch“ an der Sendlinger Straße. © anf

München - Man kann sich darüber wundern, warum man Kleidung in einem Laden verkauft, in dem es zappenduster ist. Oder man zieht gleich vor Gericht: So hat es die Münchnerin Juliane H., Ärztin und Model, gehalten. Sie war Anfang November 2012 in der Filiale des US-Modegeschäfts "Abercrombie & Fitch" an der Sendlinger Straße gestürzt – weil diese zu schlecht beleuchtet war, sagt sie. Deshalb will die Ärztin 12.000 Euro Schmerzensgeld.

Klage scheitert vor dem Landgericht

H. hatte eine Hose einkaufen wollen. Diese waren in dem Laden, in dem nicht an Klamotten, dafür an hellen Lampen gespart wird, auf einem Podest drapiert. Als die Ärztin weitergehen wollte, rutschte sie auf einer Stufe ab und stürzte. Seither, sagt sie, habe sie Schmerzen im Sprunggelenk, könne kaum Sport machen, außerdem sei ihr Laufen in hohen Schuhen nicht mehr möglich – was für den Arztberuf vielleicht verschmerzbar, als Model sicherlich unpraktisch ist.

Deshalb zog die Münchnerin vor Gericht. Ihr Argument: Abercrombie habe seine Sicherungspflichten verletzt, weil sie ihre Läden nicht richtig ausleuchten – vor allem die Stellen, die durch Stufen oder Treppen gefährlich sind.

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Vor dem Landgericht hat die Klägerin zunächst eine Niederlage erlitten. Sie habe eine hundertprozentige Mitschuld, so die Richter dort.

Vergleich soll die Lösung sein

Beim Oberlandesgericht stießen die Argumente der Klägerin und ihrer Anwältin auf mehr Gehör. Die dortige Kammer sieht die Sicherungspflicht durchaus verletzt. "Die Stufen hätten gekennzeichnet oder gesichert werden müssen", sagte der Vorsitzende Richter. Schon allein, weil es im Abercrombie besonders dunkel ist.

Allerdings: Einen Teil der Schuld trägt die Klägerin nach Ansicht der Richter selbst. Wer eine Stufe hinaufgeht, muss damit rechnen, dass es irgendwann wieder hinunter geht. Und überhaupt, das geforderte Schmerzensgeld sei mit 12.000 Euro "deutlich zu hoch".

Die Lösung liegt in einem Vergleich: Abercrombie zahlt der Ärztin einmalig 5.000 Euro. Die Einigung hängt aber noch in der Schwebe. Weder die Klägerin noch der Sachbearbeiter sind bei der Verhandlung anwesend – Urlaub. Doch die Anwälte beider Seiten geben sich zuversichtlich.

Mit Lampen ist man bei "Abercrombie & Fitch" übrigens weiterhin eher sparsam. Allerdings: Podeste oder Stufen auf der Verkaufsfläche gibt es im Münchner Laden nicht mehr.

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