Beamter bei Heirat todkrank – kein Unterhalt für Witwe
Eine Witwe bekommt kein Geld vom Staat, denn bei ihrem Ehemann, einem Beamten, war neun Tage vor der Eheschließung im Sommer 2011 Nierenkrebs diagnostiziert worden.
München – Unter Tränen hat die Witwe eines pensionierten Beamten vor dem Verwaltungsgericht München ihre Klage auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags zurückgezogen. Sie bekommt kein Geld vom Staat, denn bei dem Beamten war neun Tage vor der Eheschließung im Sommer 2011 Nierenkrebs diagnostiziert worden. Der Vorsitzende Richter führte der 45-Jährigen am Mittwoch die Aussichtslosigkeit ihres Rechtsstreits vor Augen.
Der damalige Oberamtsrat am Oberlandesgericht München hatte der Polin 1989 bei der Arbeitssuche geholfen. Aus dem verheirateten Beamten und der 35 Jahre jüngeren Frau wurde ein Paar, das auch nach dem Tod von dessen Ehefrau „aus Pietät“ zunächst nicht zum Standesamt ging. Dazu entschlossen sich die beiden erst nach der Krebsdiagnose 2011. Acht Monate später war der Patient tot. Seine Witwe kämpfte um einen Unterhaltsbeitrag von 761 Euro abzüglich 412 Euro eigenes Einkommen.
Bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr gilt nach dem Beamtenrecht die Vermutung einer „Versorgungsehe“, die hätte widerlegt werden müssen. Dies verhinderte die Kenntnis der Krebserkrankung. „Der Arzt hat nicht von einer konkreten Lebensgefahr gesprochen“, so der Anwalt der Frau. „Mein Mann hat 20 Jahre davon geträumt, mich zu heiraten“, versicherte die Klägerin. „Es hat keinen Sinn, Ihnen Hoffnung zu machen,“ bedauerte der Vorsitzende, „die Rechtsprechung ist eindeutig“.
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