Bayerische Richter zeigen Herz für Hund: Bella muss nicht zurück zur Halterin
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat ein Herz für Hunde gezeigt. In einer am Dienstag in München veröffentlichten Beschwerdeentscheidung stellten sich die Richter schützend vor die Viszla-Hündin Bella, die im vergangenen Februar in einem halb verhungerten Zustand ihrer Halterin weggenommen und ins Tierheim gebracht worden war. Bella muss nicht mehr zu ihrem lieblosen Frauchen zurück, entschieden die Richter.
Der Beschluss ist unanfechtbar. Für die Hündin darf überdies ein neues Zuhause gesucht werden. Auf Nachfrage der AZ beim Tierschutzverein gäbe es sogar schon ein Platzerl für Bella. Eine Mitarbeiterin würde die Hündin auf Dauer übernehmen.
Richter stellen sich vor die gefährdete Hündin Bella
Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht (VG) München, hatte noch anders entschieden. Unter der Maßgabe, dass die Halterin Bella monatlich bei einem Tierarzt vorzustellen hat, ordnete das VG in einem Eilverfahren die Rückgabe des Tiers bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache an. Die Richter der zweiten Beschwerdeinstanz bezweifelten die Wandlung der Frau zu einer Hundefreundin.

"Die von der Hundehalterin während des gesamten Verfahrens getätigten Äußerungen belegen eine Uneinsichtigkeit hinsichtlich ihres Fehlverhaltens", begründete der BayVGH-Senat seinen Beschluss.
Gefahr der "Retraumatisierung"
Die Gefahr, dass die junge Hündin im Falle einer Rückgabe erneut erheblichen Leiden ausgesetzt sein könnte, bestehe daher fort. Die bisherige Halterin hatte Bella weder art- noch altersgerecht gefüttert und fast verhungern lassen.

Auch ohne tierpsychologisches Gutachten liege es daher auf der Hand, dass bei einer – auch nur vorübergehenden – Rückgabe von Bella die Gefahr einer "Retraumatisierung" bestehe, führte der BayVGH aus. Diese sei mit Blick auf das Tierwohl und die weitere Entwicklung der jungen Hündin "keinesfalls hinnehmbar".
Bella darf sich in einem neuen Zuhause einleben
Das Landratsamt, das die Wegnahme des Vierbeiners angeordnet hatte, kann nach dem Spruch des Gerichts die Hündin bereits jetzt an einen neuen Eigentümer veräußern. Dieser Grundrechtseingriff sei zwar "irreversibel", im Tierschutzgesetz jedoch ausdrücklich vorgesehen. Mit Blick auf die "auch verfassungsrechtlich gebotene hohe Bedeutung des Tierschutzes" begegne die Veräußerung der Hündin "keinen grundsätzlichen Bedenken".
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