Bankraub: Lebenslange Haft für Ösi-Brüder?
MÜNCHEN - Lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung – das fordert Staatsanwältin für die Bankraub-Brüder Norbert und Hubert G. Die sagen: Ein anderer hat die Bank überfallen.
„Bitte, geben Sie mir noch eine Chance“, winselte der mutmaßliche Bankräuber Norbert G. (47) in seinem Schlusswort vor dem Münchner Schwurgericht. Sein Bruder Hubert G. (47) schwieg. Wie immer.
Für 13 Banküberfälle mit über einer Million Euro Beute in Tateinheit mit Mordversuch forderte Staatsanwältin Daniela Tausend die schwerstmögliche Strafe: lebenslange Freiheitsstrafe und die Verhängung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung. Das heißt: Nach 15 Jahren kann der Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht wie sonst üblich zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies passiert in Bayern erst nach zirka 25 Jahren. Die Sicherungsverwahrung bedeutet außerdem: Nach den 25 Jahren bleiben sie weiterhin in Haft. Alle zwei Jahre prüfen Richter und Gutachter, ob von Norbert und Hubert G. immer noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Seit September stehen die beiden Österreicher vor Gericht. Der Vorwurf: Von 1991 an raubten sie Banken aus – bis zur Festnahme nach dem Überfall auf die Kreissparkasse in Kirchheim bei München am 20. November 2008. Wie berichtet, hatten die Bankräuber das Feuer auf die Polizei eröffnet. Ein Polizist und eine Frau wurden dabei verletzt. Die Räuber konnten fliehen und wurden schließlich von einem Sondereinsatzkommando gestoppt.
Obwohl im Fluchtwagen die Beute in Höhe von 76000 Euro, eine Pump-Gun und andere Waffen sichergestellt wurden, behauptete Norbert G.: „Wir waren es nicht.“ Angeblich war ein dritter Mann im Auto. Mit dem wollten sie die Waffen in München verkaufen. In Kirchheim sollte Norbert G. den Wagen stoppen. Der dritte Mann sei ausgestiegen und kam nach kurzer Zeit wieder. „Der schrie mich an, ich soll losfahren“, so Norbert G. Auf der Flucht sei der Unbekannte aus dem Wagen gestiegen – und war weg.
Die Strafverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Meißner forderten, beide Angeklagten frei zu sprechen: „Niemand hat die Angeklagten bei den Überfällen erkannt. Der Tatnachweis ist nicht geführt.“ Falls das Gericht doch zu einem Schuldspruch kommen sollte, plädierten die Verteidiger auf eine „zeitige Freiheitsstrafe.“
Das Urteil wird am kommenden Dienstag, 22. Dezember, gegen 9 Uhr, im Saal 173 im Justizzentrum an der Nymphenburger Straße 16 verkündet.
Torsten Huber
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