Bäcker schlägt bewaffneten Räuber bei München in die Flucht – jetzt droht Justiz-Ärger

Ein maskierter Räuber mit einem Messer in der Hand betritt am frühen Mittwochmorgen eine Bäckerei in Oberhaching. Sekunden später überschlagen sich die Ereignisse. Weshalb der Bäcker jetzt Ärger mit der Justiz bekommt.
Ralph Hub
Ralph Hub
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
4  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München – Maskiert mit einem Schal vor dem Gesicht und einem Messer in der Hand betrat ein 37-Jähriger am Mittwoch frühmorgens eine Bäckerei in Oberhaching. Der Überfall ging gründlich schief, den der Bäcker war auch bewaffnet – und zwar mit einem Teleskopschlagstock. Weshalb der 53-Jährige jetzt selbst Ärger mit der Polizei hat.

Einer der ersten Kunden ist ein Räuber

Die Bäckerei hatte erst kurz zuvor aufgesperrt, viel Geld war deshalb nicht zu holen. Doch das war nicht der einzige Fehler, den der Räuber an diesem Tag beging. Denn er rechnete auch nicht mit Widerstand im Laden. Der 37-Jährige hielt, wie Polizeisprecherin Sina Rathß am Donnerstag berichtete, "ein Messer in drohender Haltung vor sich." 

Verängstigter Räuber flieht

In dem Laden waren zwei Mitarbeiter. Ein 21-Jähriger ergriff sofort die Flucht und lief davon. Sein Kollege ließ sich dagegen nicht ins Bockshorn jagen. Der 53-Jährige griff zu seinem Teleskopschlagstock und ging damit auf den Räuber zu. So eine massive Gegenwehr brachte den 37-Jährigen völlig aus dem Konzept. Er rannte aus der Bäckerei, der 53-Jährige ihm hinterher.

Räuber drohen fünf Jahre Gefängnis

Noch in der Nähe des Ladens bekam der Bäcker den Mann zu fassen und riss ihn von den Beinen. Eine Zivilstreife der Polizei, die zufällig gerade in der Nähe war, nahm den Verdächtigen fest. Der 37-Jährige wurde in die Haftanstalt des Präsidiums gebracht. Er soll dem Haftrichter vorgeführt werden. Dem 37-Jährige drohen fünf Jahre Gefängnis wegen eins bewaffneten Raubüberfalls.

Lesen Sie auch

Anzeige wegen Verstoß gegen Waffengesetz

Doch auch der couragierte Bäcker hat nun Ärger mit der Justiz. Der Besitz eines Teleskopschlagstocks ist zwar erlaubt, wie die Polizei mitteilte. Verboten ist es, so eine Waffe mit sich zu führen, sagt Polizeisprecherin Sina Rathß. Der 53-Jährige wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Dem Mann droht jetzt ein Bußgeld wegen Führens eines Teleskopschlagstocks.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Prinz Eugen am 28.03.2025 10:12 Uhr / Bewertung:

    Ja genau, die Täter dürfen immer alles mitführen, aber man darf sich nicht verteidigen, mit was auch immer man das macht! Verfahren sofort einstellen!!!

  • Knoedel am 28.03.2025 07:21 Uhr / Bewertung:

    Unglaublich unsere Gesetze.
    Eigentlich sollte der Bäcker einen Orden bekommen.
    Hoffentlich liest das keiner im Ausland.

  • cs23 am 28.03.2025 03:42 Uhr / Bewertung:

    Führen heisst hier wohl ihn griffbereit zu halten …

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.