Baby geschüttelt: Vater (22) schweigt vor Gericht

Er soll den schreienden Säugling so heftig geschüttelt haben, dass der Kopf des Kindes hin und her flog. Das Baby war im Gesicht blau angelaufen und leblos in sich zusammengefallen.
dpa |
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Andreas S. steht wegen des Vorwurfs der Misshandlung seines Babys, gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter
schwere Körperverletzung vor Gericht. Der 22-Jährige soll einen Säugling heftig geschüttelt haben.
Gregor Feindt Andreas S. steht wegen des Vorwurfs der Misshandlung seines Babys, gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter schwere Körperverletzung vor Gericht. Der 22-Jährige soll einen Säugling heftig geschüttelt haben.

München – „Der Angeklagte möchte sich nicht äußern“, lässt die Verteidigung zum Auftakt des Prozesses vor dem Münchner Landgericht am Montag wissen. Dem 23-Jährigen wird neben Misshandlung seines Babys auch gefährliche Körperverletzung sowie versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Denn Dauerschäden wie Blindheit und Taubheit, Lähmungen und geistige Behinderung sind als Folge schwerer Hirnverletzungen des kleinen Buben immer noch möglich.

Der Student soll am 29. Juli 2011, genervt vom stundenlangen Weinen des Kleinen, das unehelich geborene Kind in Abwesenheit der Mutter in der gemeinsamen Wohnung geschlagen und so heftig geschüttelt haben, dass der Kopf hin und her flog. Er habe dies „aus einer gefühllosen, das Lebensrecht des Kindes missachtenden Gesinnung heraus“ getan, heißt es in der Anklage. Als das Baby leblos zusammensackte, hat der junge Vater es wiederzubeleben versucht. Seiner Lebensgefährtin und dem Kinderarzt sagte er am Telefon, der Säugling habe „grundlos gekrampft“ und sei blau angelaufen, er fürchte um das Leben des Babys.

Der Arzt ließ das Baby bei dessen Anblick umgehend in die Kinderklinik bringen. Dort wurden zahlreiche Verletzungen am Kopf und schwere neurologische Beeinträchtigungen festgestellt. Der Verdacht auf eine voraus gegangene Misshandlung lag nahe. Als Täter kam der Vater infrage, der das Kind an jenem Morgen versorgte.

Der Student hat gegenüber der Polizei Angaben gemacht, dabei aber jede Gewalttätigkeit bestritten. Sein Anwalt sprach am Rande der Verhandlung von einer möglichen Impfschädigung und kündigte dazu ein Gutachten an. Der Angeklagte ist auf freiem Fuß, darf sich aber dem mittlerweile 19 Monate alten Sohn nicht nähern. Der Prozess ist vorläufig auf sechs Verhandlungstage angesetzt.

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