AZ-Interview: „Über allem steht die Kunstfreiheit“

MÜNCHEN - Welche Parallelen bei Namen in einem Krimi erlaubt sind – und wo es kritisch wird
AZ: In dem Buch gibt’s Zelte wie das Schattenrummel oder das Benediktiner. In der „Fischer-Liesl“ sterben 2000 Menschen. Sind solche Namens-Parallelen erlaubt?
RAINER DRESEN: Man darf alles, was nicht verboten ist. Verboten ist nur, wenn man das Persönlichkeitsrecht der Unternehmen verletzt. Das ist hier wohl nicht gegeben. Man hätte sogar die Originalnamen der Zelte beibehalten können. Es gilt nämlich die Vermutung der Fiktionalität. Über allem steht die Kunstfreiheit.
Der Terroristen-Chef heißt Oleg Blochin – wie der frühere ukrainische Fußballer.
Das ist tatsächlich ein Problem, über das aktuell entschieden wurde. Gegen das Nachrichtenmagazin Spiegel wurde gerade ein Prozess geführt. In einem Artikel wurde ein Afghanistan-Soldat mit dem Pseudonym „Ronny F.“ bezeichnet – ein anderer Soldat, der tatsächlich so heißt, klagte daraufhin. Doch das Gericht entschied: Die zufällige Namensgleichheit ist keine Rechtsverletzung.
Also doch kein Problem?
Die Namensgleichheit zu Oleg Blochin in dem Buch ist dramaturgisch unnötig. Das ist wohl ein Scherz des Autors. Aber rechtmäßig ist es.
In dem Thriller gibt es einen unsympathischen Wiesn-Wirte-Sprecher. Und der Ministerpräsident macht keine gute Figur.
Das ist eine gewisse Gratwanderung. Einserseits müssen öffentliche Personen aushalten, dass ihr Amt in solchen Büchern vorkommt. Aber sie sollten persönlich nicht zu sehr wiedererkennbar sein. Int.: lj