Autofahrerin klagt wegen Schlagloch: Freistaat soll für Reparatur zahlen
Bei einem Ausweichmanöver gerät der Ford Fiesta der Klägerin in das Loch. Schaden: 645,63 Euro.
München Dass Deutschlands Straßen in keinem guten Zustand sind, weiß jeder, der mit dem Auto unterwegs ist. Klagen, weil ein Auto durch ein Schlagloch beschädigt wurde, haben aber meist wenig Aussicht auf Erfolg.
Ausnahmeurteile wie im vergangenen Jahr in Heilbronn (dort hatte die Kommune nach Ansicht des Gerichts ein Schlagloch nicht ausreichend kontrolliert) bestätigen diese Regel. Und selbst in Heilbronn musste die Kommune nur für die Hälfte des Schadens aufkommen und 300 Euro zahlen.
Das Problem für klagende Autofahrer ist das „Sichtfahrgebot“. Will heißen, wer so schnell fährt, dass er nicht rechtzeitig vor einem Schlagloch abbremsen kann, ist zumindest mitschuldig, wenn es zum Unfall kommt.
Hanna K. (Name geändert) wusste also, dass ihre Chancen schlecht stehen. Und doch hat die Münchnerin nach einem Schlagloch-Unfall im Dezember 2013 in Haar Klage eingereicht.
Das war geschehen: Wenige Tage vor Weihnachten 2013 wollte die Frau in ihrem Ford Fiesta aus einer Tankstelle in Haar auf die Münchner Straße auffahren. In diesem Moment näherte sich ein Auto mit hoher Geschwindigkeit. Hanna K. fürchtete einen Zusammenprall und wich nach rechts aus.
Dabei habe sie ein 15 Zentimeter tiefes Schlagloch übersehen. Am Auto entstand an Federbein und Stoßdämpfer ein Schaden von 645,63 Euro. Den wollte sie ersetzt bekommen. Begründung: Der Freistaat sei seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen.
Dass sie beim Landgericht abblitzen wird, machte Richter Frank Tholl aber sofort deutlich. „Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg“, erklärte er gleich zu Beginn der Verhandlung. Der Grund sei einfach: Die Verkehrssicherungspflicht des Freistaats gelte nicht für den Grünstreifen.
Das Argument der Klägerin, dass sie hätte ausweichen müssen, verfing bei der Kammer nicht. „Sie hätten warten müssen“, so Tholl. Auch ein Warnschild hätte in ihrem Fall nichts genützt.
Der Richter regte an, die Klage zurückzunehmen. Doch Hanna K. lehnte ab: „Man muss auch mal kämpfen, wenn es aussichtslos ist.“ Am 23. September wird sie ihr Urteil bekommen.
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