Auf Wurst ausgerutscht: 750 Euro Schmerzensgeld

Weil sie beim Einkaufen auf  einem Fettfleck ausgerutscht sei, verlangt eine Frau 4.000 Euro Schmerzensgeld. Laut Supermarkt war's aber ein Radl Wurst.
Rudolf Huber |
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Vorm Amtsgericht ging's jetzt um die (Gelb-) Wurst - und Schadensersatz.
Vorm Amtsgericht ging's jetzt um die (Gelb-) Wurst - und Schadensersatz.

Weil sie beim Einkaufen auf  einem Fettfleck ausgerutscht sei, verlangt eine Frau 4.000 Euro Schmerzensgeld. Laut Supermarkt war's aber ein Radl Wurst.

MÜNCHEN Gelbwurst oder Fettfleck? Mit dieser grundsätzlichen Frage musste sich jetzt das Münchner Amtsgericht befassen. Es ging um den Ausrutscher einer Supermarkt-Kundin. Und um deren Schmerzensgeld-Forderung in Höhe von 4000 Euro.

Los ging die Geschichte im Mai letzten Jahres. Die Kundin Maria S. (Name geändert) näherte sich in einem Münchner Supermarkt der Wurst- und Fleischtheke, als ihr Vorwärtsdrang abrupt gestoppt wurde. Sie rutschte aus „und schlug mit dem Rücken und dem Gesäß auf dem Boden auf”, so Amtsgerichts-Sprecherin Ingrid Kaps.

Die Folgen: eine Knieverletzung. Riss des Innenbandes, Krankschreibung, Manschette ums Knie. Die Gestürzte forderte dafür vom Marktleiter Schmerzensgeld, mindestens 4000 Euro. Denn: Auslöser des Sturzes sei ein Fettfleck gewesen, der nicht ordnungsgemäß entfernt und für sie nicht zu erkennen gewesen sei.

Der Marktleiter widersprach: Kein Fettfleck, sondern eine Scheibe Gelbwurst habe die Frau zu Fall gebracht. Diese Wurst hätte kurz zuvor ein Kind fallen lassen. Und sie sei sehr wohl zu sehen gewesen. Und überhaupt seien 4000 Euro viel zu viel.

Die Geschädigte blieb bei ihrer Forderung: Es sei keine Gelbwurst, sondern ein Fettfleck gewesen. Und überhaupt gebe es in diesem Supermarkt gar keine Gelbwurstscheiben, die einen derart großen Fettfleck hätten verursachen können.

Die Amtsrichterin wies in der mündlichen Verhandlung als Allererstes darauf hin, dass ein Schmerzensgeld von 4000 Euro „erheblich überhöht” sei. Allenfalls 1000 Euro seien realistisch. Um beiden Parteien ein teures Beweissicherungsverfahren zu ersparen, schlug sie eine Zahlung von 750 Euro vor. „Beide Parteien waren schließlich damit ein verstanden”, so Richterin Ingrid Kaps.

Ihr Praxis-Tipp für juristische Laien: 4000 Euro gibt’s in Deutschland etwa für eine Verletzung der Hornhaut oder für deutliche Verbrennungen. Und: Wer zu viel Schmerzensgeld fordert, muss damit rechnen, einen Teil der Verfahrenskosten tragen zu müssen. 

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