Auf Kreuzfahrtschiff: Im Sturm von Stuhl verletzt - 12.000 Euro gefordert
München - Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Reisepreisminderung und Ersatz für vertanen Urlaub: Eva B. (80) ist bei einer Schiffsreise verunglückt und macht den Veranstalter dafür verantwortlich. Ihre Forderungen belaufen sich auf etwa 12.000 Euro.
Kreuzfahrt: Schweizerin verletzt sich bei Sturm
Das war passiert: Mit ihrem Mann Peter (82) hatte die in der Schweiz lebende Eva B. im September 2018 bei einem Münchner Veranstalter eine Kykladen-Kreuzfahrt auf einem Ausflugsschiff gebucht. Über 8.000 Euro kostete der Spaß. Nach einer Woche an Bord zog ein Sturm auf.
Von der Crew wurden die Passagiere informiert, dass sich das Sturmgeschehen in drei Phasen aufteile. Eine erste stürmische, dann eine ruhige und schließlich eine weitere stürmische Phase.
Wirbelsäulenfrakturen nach Windböe
Als der Sturm aufkam, habe sie sich als erfahrene Seglerin an der Reling festgehalten und den Horizont fixiert. Dann wurde es ruhiger und die 80-Jährige setzte sich auf einen Stuhl auf dem Zwischendeck.
Plötzlich kam ein Windstoß, der Eva B. mitsamt Stuhl auf eine Wendeltreppe zurutschen und umfallen ließ. Ein weiterer ungesicherter Stuhl traf sie. "Ich war dann schnell weg", schildert sie vor Gericht, wie sie bewusstlos wurde.
Nach ihren Ausführungen hat sie damals unter anderem Frakturen an der Wirbelsäule, und weitere Verletzungen an der linken Schulter und am linken Ellbogen erlitten. Sie wurde zunächst in ein griechisches Krankenhaus, dann in die Schweiz transportiert. Der restliche Urlaub war futsch.
Es gibt viele Streitpunkte. Unter anderem muss festgestellt werden, ob der Kapitän des Schiffes vor dem Unfall erklärt hat, dass sich die Passagiere ins Innere des Schiffes begeben sollten.
Die Richterin drängt auf einen Vergleich, doch der kommt für den Veranstalter nicht in Frage. Ein langwieriger Rechtsstreit bahnt sich an.
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