Auf dem Balkon geraucht: 100 Euro Strafe für jede weggeworfene Kippe

Münchnerin von Bewohnerin über ihr genervt: Ständig rieseln Zigarettenstummel und Asche nach unten. Ein Gericht gibt ihr Recht!
Jasmin Menrad |
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Eine Münchnerin ist genervt von der Bewohnerin über ihr: Die lasse ständig Zigarettenstummel und Asche nach unten rieseln. Ein Gericht gibt ihr Recht – und bestraft die Raucherin ziemlich hart.

München - Laute Musik, provozierende Gartenzwerge und qualmende Grills: Es gibt viele Gründe, sich mit dem Nachbarn zu streiten. Eine Münchnerin hat ihre Nachbarin zum zweiten Mal vor das Amtsgericht bestellt: Weil die ihre Kippen auf dem darunter liegenden Balkon entsorgt hat.

Alles begann bei einer Eigentümer-Versammlung: Da beschwerte sich Ursula G. (62), weil die oben wohnende Nachbarin Tauben gefüttert habe.

Dann fing es an, dass die taubenfütternde Rentnerin, die Ursula G. auf „etwas über 65“ schätzt, ihre Kippen bei Nachbars darunter entsorgte. „Die rächt sich an mir, weil ich etwas gegen die Tauben gesagt habe“, sagt Ursula G.

„Erst als die Rechnung kam, besorgte sie sich einen Aschenbecher“

Im September 2011 treffen sich die Frauen vor Gericht und einigen sich auf einen Vergleich. Salopp formuliert heißt es darin, die Raucherin solle sich einen Aschenbecher kaufen. Sollte sie ihre Zigaretten weiter über den Balkon entsorgen, kostet jede Kippe 100 Euro Strafe.

Das hinderte die rauchende Rentnerin aber nicht daran, weiter den Nachbar-Balkon und die Fensterbänke als Aschenbecher zu benutzen. „Sie hat wohl nicht damit gerechnet, dass ich ein zweites Mal vor Gericht gehe“, sagt G.

Eigentlich habe sie Besseres zu tun, als mit der Nachbarin zu streiten: Vor vier Jahren ist sie von Passau nach Berg am Laim gezogen, um sich um ihre heute acht Jahre alte Enkelin zu kümmern, die in der Nachbarschaft lebt.

Weil sie den Asche-Regen aber nicht hinnehmen wollte, fotografierte Ursula G. die Raucherreste und dokumentierte die Verstöße der Nachbarin. Bis Ende August soll die Raucherin demnach 57 Mal keinen Aschenbecher benutzt haben. Das würde hochgerechnet 5700 Euro kostem. „Erst als mein Anwalt ihr die Rechnung geschickt hat, hat sie sich einen Aschenbecher besorgt“, sagt Ursula G.

Wieder landete der Fall vor Gericht: Die Raucherin argumentierte, sie würde nur in der Küche rauchen. Außerdem rauche sie seit Ende 2011 nur noch E-Zigaretten. Und dann führte sie an, sie habe an ihrem Balkon ein Katzennetz angebracht. Durch die engen Maschen sei ein Herunteraschen überhaupt nicht möglich.

Doch all diese Argumente überzeugten den Richter nicht: Der wies darauf hin, dass man sehr wohl durch ein Katzennetz aschen und schnippen könne. Und Ursula G. brachte Nachbarn mit, die bezeugten, dass sie die renitente Raucherin gesehen haben, wie sie Tabakzigaretten auf ihrem Balkon geraucht hat und durch das Katzennetz fallen ließ.

Der Richter gab der genervten Nichtraucherin in Teilen Recht: Es komme gar nicht darauf an, ob Asche oder Kippenstummel auf ihrem Balkon landen, sondern dass die Raucherin gegen die Vereinbarung verstoßen habe. Durch die Zeugen sei er zu der Überzeugung gekommen, dass sie mindestens 30 Mal Zigaretten habe nach unten fallen lassen.

Deshalb muss die Raucherin 3000 Euro an Ursula G. zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Raucherin geht in Berufung.

„Jetzt soll in dem Haus auch mal Ruhe einkehren und die Raucherin ihre Grenzen akzeptieren“, sagt Rechtsanwalt Tobias Krug, der Ursula G. vertritt. Die könnte ihrer Nachbarin einen Aschenbecher kaufen. Oder warten, bis es weiter 100-Euro-Scheine vom Balkon regnet.

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