Attentat mit Maschinenpistolen

Mit Maschinenpistolen hatten die Täter auf die Eheleute gefeuert. Diese überlebten den Mordanschlag. Den Schaden in den Möbeln wollte die Versicherung nicht bezahlen.
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Maschinenpistolen: Sind Schüsse daraus eine Explosion?
dpa Maschinenpistolen: Sind Schüsse daraus eine Explosion?

Mit Maschinenpistolen hatten die Täter auf die Eheleute gefeuert. Diese überlebten den Mordanschlag. In den Möbeln steckten die Einschüsse. Für den Schaden sollte die Hausratsversicherung aufkommen. Doch diese wollte nicht zahlen.

München - Der bei einem gescheiterten Mordanschlag entstandene Sachschaden kann ein Fall für die Hausratversicherung sein. In einem solchen Fall setzte sich ein älteres Ehepaar vor dem Oberlandesgericht München weitgehend gegen die Mannheimer Versicherung durch. Die Streitparteien einigten sich am Dienstag auf einen Vergleich, bei dem die Versicherung einen Großteil des Schadens begleicht.

Sie zahlt nach Angaben des Gerichts 7.291,85 Euro plus Zinsen. Der ursprüngliche Streitwert waren 9.114,82 Euro.

Zentrale Frage bei der Berufungsverhandlung war, ob die Schüsse aus einer Maschinenpistole, mit denen zwei Angreifer 2009 einen Mordanschlag auf das Ehepaar verübt hatte, ein Explosionsschaden sind oder nicht. Die Hausratsversicherung würde nach ihren allgemeinen Bedingungen Explosionsschäden zahlen, Schüsse fielen nach Einschätzung der Versicherung aber nicht in diese Kategorie.

Das Ehepaar wollte die Schäden an seinem Mobiliar aber ersetzt haben und argumentierte, dass es schließlich Explosionen seien, die die Kugeln in der Maschinenpistole beschleunigten.

Vor dem Landgericht Ingolstadt hatte sich noch die Versicherung durchgesetzt. Das Oberlandesgericht zeigte vor dem Vergleich am Dienstag aber, dass es zugunsten des Ehepaars tendiere. Beim ersten Lesen der Versicherungsbedingungen dränge sich zwar nicht auf, dass Explosionsschäden auch Kugeln einschlössen. Denke man aber darüber nach, könne man zu dieser Auffassung kommen. Es gebe also einen Zweifel und dieser gehe zulasten dessen, der die allgemeinen Versicherungsbedingungen verwende: sprich der Versicherung.

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