Arzt plante Tierversuche

Für private Forschungszwecke soll sich ein renommierter Münchner Klinikleiter illegal Betäubungsmittel besorgt haben. Er wollte an Schweinen und Kaninchen experimentieren.
von  John Schneider

MÜNCHEN Böse Überraschung für den Münchner Professor Manfred K. (Name geändert): Dem Aufsichtsrat und ärztlichen Direktor einer Privatklinik flatterte ein Strafbefehl über 50 Tagessätze á 200 Euro (10000 Euro) ins Haus. Der Vorwurf gegen den Arzt: Vorsätzlich unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln.

Doch damit wollte sich der renommierte Mediziner nicht so einfach abfinden. Er legte gegen den Strafbefehl seinen Widerspruch ein. Damit wurde eigentlich ein Prozess notwendig.

Der Fall sollte deshalb am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Doch der Termin wurde kurzfristig abgesagt. Begründung: Es sollte Gespräche zwischen den Parteien geben.
Der Fall im Detail: Der 61-jährige Mediziner, der auf Grund seiner Funktion als Klinikleiter für den Stationsbedarf Betäubungsmittel anfordern darf, soll Angestellte der Klinik im Jahre 2009 beauftragt haben, 50 Ampullen Buprenorphin zu bestellen, ein Betäubungsmittel.

Doch statt für den Klinikbetrieb habe Manfred K. die Präparate von Anfang an für private Forschungszwecke verwenden wollen, glaubten die Ankläger. Für den Umgang mit Betäubungsmitteln für wissenschaftliche Zwecke ist aber eine Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz notwendig. Eine Bedingung, die der Klinikleiter nicht erfüllt. Manfred K. wollte dennoch an Schweinen und Kaninchen Mittel gegen den Herzinfarkt und Achillessehnenverletzungen erproben.

Dafür brauchte er die für Tierversuche gängigen Schmerzmittel. Seine hervorgehobene Stellung habe er ausgenutzt, um sich diese Mittel zu beschaffen, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor.
Das Verfahren wurde schließlich – gemäß §153a der Strafprozessordnung – gegen eine Auflage von 13<TH>000 Euro eingestellt, berichtet die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Dem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung ist nach Ansicht des Gerichts mit dieser Zahlung – die den Mediziner 3000 Euro teurer kommt als der ursprüngliche Strafbefehl – Genüge getan. Der große Vorteil für Klinikchef K.: Er gilt nicht als vorbestraft

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