Arnold Schwarzeneggers Wiesn-Bodyguard wegen Waffenbesitz vor Gericht

Der 33-jährige Ex-Leibwächter von Arnold Schwarzenegger hatte ohne Erlaubnis Waffen gekauft. In der Berufung wird die Strafe gemildert.
von  John Schneider
Auf der Anklagebank: Paul S. vor dem Beginn des Prozesses.
Auf der Anklagebank: Paul S. vor dem Beginn des Prozesses. © jot

München - Am Ende fließen die Tränen. Als der Richter verkündet, dass er das Strafmaß für Paul S. (33, Name geändert) um acht Monate abmildert und den Haftbefehl gegen Arnold Schwarzeneggers ehemaligen Wiesn-Bodyguard aufhebt, ist die Erleichterung bei den Angehörigen und Freunden des Angeklagten groß.

Der 33-jährige Security-Mann hatte unter anderem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Ihm wird vorgeworfen, ohne Erlaubnis vier Kurzfeuerwaffen und eine Maschinenpistole gekauft und in einem Ferienhaus in Sachsen-Anhalt aufbewahrt zu haben.

Arnies Wiesn-Bodyguard in München vor Gericht

Paul S. war im Strafjustizzentrum vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Eine zu harte Strafe, trotz der Vorstrafen ihres Mandanten, finden die beiden Strafverteidiger. Immerhin hatte Pauls S. die Tat gestanden und die Ermittler obendrein auf das Versteck einer weiteren Waffe auf dem Grundstück des Hauses hingewiesen. Sie legten Berufung ein. Das Landgericht muss entscheiden.

Der Gesetzgeber will eine Gefährdung der Bevölkerung durch Waffen verhindern. Deswegen wird am Mittwoch von den Prozessbeteiligten nachgefragt. Wie hat Paul S. die Waffen aufbewahrt, wie groß war die Gefahr, dass jemand die Waffen entdeckt und zu kriminellen Zwecken nutzt? Nicht allzu groß, so die Verteidiger. Das Ferienhaus sei einsam gelegen und nur schwer einsehbar.

Strafmaß gesenkt - Angeklagter kann nach Hause

Am Ende senkt die Kammer das Strafmaß auf zwei Jahre und zwei Monate. Der Haftbefehl wird aufgehoben, weil angesichts der Länge der U-Haft (16 Monate) nicht mehr viel Reststrafe übrig, die Fluchtgefahr eher gering ist. Seine Verlobte darf sich die Tränen abwischen und den Mann mit nach Hause nehmen.

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