Armbrust-Schütze geht für zehn Jahre in Haft

München - Woran denken Sie bei einer Armbrust zuallererst? Genau. An Wilhelm Tell und seinen berühmten Apfelschuss. Michael Höhne, seines Zeichens Vorsitzender Richter des Münchner Schwurgerichts, macht da keine Ausnahme.
Gleich zu Beginn seiner Urteilsbegründung im Armbrust-Prozess - das Gericht verurteilt Victor S. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft - erklärt Höhne, dass man schon zu Tells Zeiten wusste, wie gefährlich diese Waffe ist.
Victor S. hatte zu Prozessbeginn zugegeben, dass er am 4. September 2016 auf den neuen Lebensgefährten seiner Frau geschossen hatte. Der Aluminiumbolzen streifte nur den Hals. Der Fehlschuss war Absicht, sagt der Angeklagte. Um den Mann zum Nachdenken zu bringen.
Doch das Gericht geht wie die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord aus. Das Opfer sei vor dem Haus in der Boschetsrieder Straße heimtückisch mit der Armbrust angegriffen und nur deshalb nicht schwerer verletzt worden, weil es im letzten Moment auswich.
Das Motiv: Victor S. habe nicht akzeptieren können, dass sich seine Frau 2014 endgültig von ihm getrennt hatte. Er hatte sie zuvor immer wieder geschlagen, immer wieder seine Versprechen gebrochen.
Trotzdem habe er nicht akzeptieren können, dass seine Frau mit ihrem neuen Freund ein neues Leben in München beginnen wollte. Wut und Verärgerung hätten ihn zu dem heimtückischen Mordversuch getrieben.
Der Probeschuss, den er vorher abgegeben hatte und die verwendeten Gummihandschuhe machen auch nur Sinn, wenn es ihm um die Tötung seines Nebenbuhlers gegangen sei, argumentiert das Gericht. Auch seine Frau habe er danach töten wollen.
Während Höhne redet, lächelt Victor S. süffisant, schüttelt manchmal den Kopf. Einsicht oder gar Reue sehen anders aus. Ganz anders.