Arbeitsloser Mann bedroht Taxifahrerin

Der Angeklagte Fahrettin A. (36) leidet an einer Form der Schizophrenie. Muss er in eine Klinik?
von  Torsten Huber
Der Angeklagte Fahrettin A. (36) wird von einem Justizwachmann in den Gerichtssaal 229 geführt.
Der Angeklagte Fahrettin A. (36) wird von einem Justizwachmann in den Gerichtssaal 229 geführt. © th

MÜNCHEN „Fahr’ mich nach Frankfurt, sonst knalle ich Dich ab. Ich schwör’s“, dabei hält der berufslose Fahrettin A. (36) der Taxifahrerin einen festen Gegenstand in den Nacken. An einer Ampel in der Landsberger Straße löst sie den Taxi-Alarm aus. Dabei blinken die Scheinwerfer, die hintere Fahrtrichtungsanzeiger und es ertönt in Intervallfolge ein Hupton. Daraufhin flüchtet Fahrettin A.

Bei einem späteren Zigaretten-Diebstahl am 17. Oktober 2011, gegen 11.30 Uhr, in einem Penny-Markt ist er erwischt und der Polizei übergeben worden. Schnell stellen die Ermittler fest, dass Fahrettin A. für sechs weitere Straftaten verantwortlich ist.

Jetzt sitzt er wegen versuchter Nötigung, Missbrauchs von Berufsbezeichnungen, Betruges und Diebstahls vor dem Münchner Landgericht. Der Angeklagte leidet an der so genannten Hebephrenie, eine Unterform der Schizophrenie. Deshalb ist Schuldunfähig.

Das Gericht klärt, ob Fahrettin A. in einer geschlossene Klinik muss. Im „Görreshof“ und im „Spatenhaus“ an der Münchner Oper prellt er die Zeche von insgesamt 76,40 Euro. Er bestellt Speisen und Getränke, obwohl er kein Geld hat. Gegenüber der alarmierten Polizei gibt er sich als Anwalt aus. Seine Ex zeigt er als suizidgefährdeten Junkie an.

Folge: Die Wohnung der Ex wird von der Polizei gestürmt. Mit der EC-Karte seines Vaters finanzierte er für zirka 4500 Euro seinen Türkei-Urlaub. Der Vorsitzende Richter Stephan Hock fragt: „Was wollten sie in Frankfurt?“ Antwort: „Eine Freundin besuchen.“ Eine Ärztin bestätigt, dass der Angeklagte mit Medikamenten ambulant behandelt werden kann: „Vorstellbar wäre Betreutes Wohnen in seiner eigenen Wohnung.“ Der Prozess dauert an.

 

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