Apotheken-Helferin besorgte Ex Steroide für 137.000 Euro

Rund ein Jahr lang besorgte eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke ihrem damaligen Freund illegal Dopingmittel für den Muskelaufbau und machte schließlich auch noch ihre jüngere Schwester zur Komplizin. Jetzt wurden die beiden Frauen verurteilt.
Christoph Elzer |
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Fast ein Jahr lang besorgte die Angeklagte ihrem Ex Steroide. (Symbolfoto)
dpa Fast ein Jahr lang besorgte die Angeklagte ihrem Ex Steroide. (Symbolfoto)

München - Im Frühjahr 2015 begann eine 29-Jährige, ihrem Freund ein in der Fitness- und Bodybuilding-Szene aufgrund der gleichzeitig muskelaufbauenden und fettreduzierenden Wirkung gefragtes Wachstumshormon zu besorgen. Als pharmazeutisch-technische Assistentin und Angestellte in einer Apotheke konnte sie leicht die Bestellung des Präparats veranlassen und übergab den Stoff anschließend ihrem Partner.

Da das Doping allerdings auch im Einkauf extrem teuer war, hatte die Frau irgendwann Angst, dass ihrem Chef die Fehlbeträge auffallen würden. Daher holte sie ihre kleine Schwester mit ins Boot: Die 23-Jährige arbeitete ebenfalls in einer Filiale desselben Apothekers und wickelte schließlich einen Teil der Bestellungen von dort ab. Insgesamt erhielt der körperbewusste 32-jährige Elektroniker so von den Schwestern Steroide im Wert von 137.317,96 Euro sowie Testosteronpräparate im Wert von 2.186,10 Euro frei Haus geliefert.

Im Lauf des Jahres 2015 fiel dem Apotheker dann auf, dass seine Gewinne trotz hervorragender Umsätze geschrumpft waren. Er versuchte es daher zunächst mit Einsparungen, doch als auch die keine Wirkung zeigten, forschte er genauer nach der Ursache des Gewinnrückgangs. Dabei stellte er schließlich fest, dass zahlreiche Bestellungen für das Hormonpräparat getätigt wurden, ohne dass sich im Computer dafür ein Patient finden ließ. Nach Abgleichung der Dienstpläne aller Mitarbeiter stellte sich dann heraus, dass nur die beiden Schwestern zu allen Zeitpunkten der Bestellungen im Dienst waren.

Chef bot außergerichtliche Einigung an

Er machte den beiden Frauen daraufhin das Angebot, den Schaden wiedergutzumachen. Fast ein Jahr verhandelten der Apotheker und seine beiden ehemaligen Angestellten dann über die Modalitäten einer außergerichtlichen Einigung, doch im Januar 2017 wurde es dem Mann schließlich zu viel und er erstattete Anzeige.

Vor Gericht stellte sich dann heraus, dass die (mittlerweile gescheiterte) Beziehung der 29-Jährigen zu dem Bodybuilder wohl eine recht einseitige Sache gewesen war. Während sie an die große Liebe glaubte und deshalb kriminell wurde, gab der ermittelnde Polizeibeamte im Prozess an, dass aus dem Chatverlauf ersichtlich gewesen sei, dass der Freund nur mit ihren Gefühlen gespielt und sie um den Finger gewickelt hatte. Die Frau sei vor Liebe offensichtlicht völlig blind gewesen.

Das Amtsgericht München wertete bei seiner Urteilsfindung zu Gunsten der beiden angeklagten Frauen, "dass sie sofort ein umfangreiches Geständnis abgelegt haben, die Taten zutiefst bereuen, berufliche Nachteile und hohe Schadensersatzforderungen deshalb haben, sowie, dass sie beide nicht vorbestraft sind".

Am 16. November 2017 verurteilte das zuständige Schöffengericht die beiden Schwestern wegen unerlaubtem Inverkehrbringen von Artzney zu Dopingzwecken zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und acht Monaten bzw. acht Monaten (Aktenzeichen 1116 Ls 384 Js 103132/16). Beide haben als Bewährungsauflage je 5.000 Euro in Raten zur Wiedergutmachung an ihren ehemaligen Chef zu zahlen. Hinzu kommt natürlich der Ausgleich des entstandenen Schadens in Höhe von fast 140.000 Euro.

Dem Ex-Freund wird in einem separaten Verfahren der Prozess gemacht.

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