Anwalt will Freilassung von Schweizer Schüler
MÜNCHEN - Fast ein Jahr nach dem Prügelexzess von drei Schweizer Schülern in München hat einer der Verteidiger die Freilassung seines Mandanten aus der Untersuchungshaft beantragt.
Der Anwalt berief sich am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht auf das Gebot, im Falle inhaftierter Angeklagter das Verfahren nach Kräften zu beschleunigen.
Alle drei inzwischen 17-jährigen Angeklagten sitzen seit der Tat Ende Juni 2009 in Untersuchungshaft. Seit März müssen sie sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Jugendkammer des Landgerichts München I verhandelt gegen sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der damals 16-jährige Schüler und seine Mitangeklagten sollen im vergangenen Sommer während auf einer Klassenfahrt abends in einem Park in der Münchner Innenstadt gefeiert, Alkohol getrunken und Drogen konsumiert haben. Auf dem Heimweg griffen sie in einem Gewaltexzess fünf Passanten an und verletzten sie. Mindestens zwei der Opfer blieben bewusstlos liegen.
Am nächsten Sitzungstag, dem 16. Juni, nehmen die Verfahrensbeteiligten an einer Zeugenvernehmung bei der Jugendanwaltschaft Zürich teil. Dort werden zwei Mitschüler der Angeklagten gehört, die nicht nach München reisen wollten. Die beiden waren nach dem Vorfall selbst vorübergehend festgenommen worden. Nächster Verhandlungstag in München ist der 23. Juni. Der Prozess ist vorläufig bis 28. Juli terminiert.
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