Anwalt auf Radl wird gefesselt auf die Wache gebracht
München - Stefan L. (Name geändert), hatte wohl einige Ideen für seinen angebrochenen Abend. Zwei Stunden gefesselt auf einer Polizeiinspektion zu sitzen, gehörte mit Sicherheit nicht dazu. Weil er ohne Licht Fahrrad fuhr, wurde der Jurist im August 2011 von der Polizei angehalten. Die Kontrolle eskalierte. Jetzt fordert L. vor dem Landgericht Schmerzensgeld.
Er sei an dem Abend auf der Schwere-Reiter-Straße unterwegs gewesen, erzählt L.. Kurz vor neun Uhr war das, sagt er, halb zehn, sagen die beteiligten Beamten. An der Emma-Ihrer-Straße wurde L. von der Polizei angehalten, weil sein Dynamo nicht eingeschaltet war. Zehn Euro Bußgeld wollten die Beamten, L. war bereit zu zahlen, nicht aber, sich auszuweisen.
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Bis hierhin decken sich die Versionen von Polizei und Radler. Was folgte, klingt in L.s Version nach Beamten, die deutlich über ihr Ziel hinausgeschossen sind: Erst wollten die zwei Uniformierten L.s Tasche kontrollieren, ohne Durchsuchungsbeschluss wollte der Radfahrer das aber nicht zulassen. Die Uniformierten holten zwei Polizisten in Zivil hinzu, die L. auf die Straße drückten: „Schneller als geglaubt war man am Boden gewesen.“
Drei Passanten, die ihm helfen wollten, wurden von den Polizisten mit der Androhung weggeschickt, sie wegen „Gefangenenbefreiung“ zu belangen. L. wurde auf die Wache gebracht, erst kurz nach Mitternacht durfte er wieder gehen. Der Jurist empfindet das als Schikane, das ursprünglich verlangte Verwarngeld sei nicht mehr thematisiert worden.
1000 Euro fordert L. deshalb vom Freistaat, plus 4500 Euro, die ihm durch ein Strafverfahren in derselben Sache entstanden sind. Nach Darstellung der Polizei habe L. jedoch erheblichen Widerstand geleistet. Ganz in Ordnung, das lässt der Rechtsvertreter des Freistaats, Christoph Galinsky, bei der Verhandlung durchblicken, sei das Verhalten der Beamten zwar nicht gewesen: „Da ist viel falsch gemacht worden – auch von Ihnen.“ L. sei gegenüber den Beamten belehrend aufgetreten.
Der Freistaat wäre bereit, L. bei einem Vergleich 500 Euro zu geben, sagt Galinsky. Dem radelnden Anwalt ist das jedoch zu wenig.
Ob er mehr erstreiten kann, ist fraglich. 500 Euro, deutet das Gericht an, ist eine Größenordnung, in der man ebenfalls denke. Das Urteil fällt Mitte Dezember.