Anwalt Angst vor Neo-Nazis

Stefan Schünemann (42) hatte im Kriegsverbrecher-Prozess einen Nebenkläger vertreten. Jetzt fürchtet er Übergriff von Neo-Nazis.
Torsten Huber |
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Jurist Stefan Schünemann hat Angst vor Neo-Nazis. Er will einen Waffenschein.
Jurist Stefan Schünemann hat Angst vor Neo-Nazis. Er will einen Waffenschein.

Stefan Schünemann (42) hatte im Kriegsverbrecher-Prozess einen Nebenkläger vertreten. Jetzt fürchtet er Übergriff von Neo-Nazis.

MÜNCHEN Ein Jurist will sich bewaffnen: „Ich bin der Meinung, dass ich durch den NS-Prozess mehr gefährdet bin als andere Personen. Ich brauche einen Waffenschein“, behauptet der Münchner Anwalt Stefan Schünemann (42) und klagte jetzt vor den Bayerischen Verwaltungsgericht (VG), weil ihm das zuständige Landratsamt Landsberg am Lech das Tragen einer Schusswaffe verweigert.

Der Jurist begründet seine Forderung damit, dass er im Kriegsverbrecher Prozess gegen John Demjanjuk als Nebenkläger für Thomas Blatt (84) aufgetreten war. Blatt ist ein ehemaliger Häftling aus dem Vernichtungslager Sobibor in Polen.

Im Zweiten Weltkrieg war Demjanjuk in dem Lager Wachmann. Laut Urteil war er an der Vernichtung von 29000 Juden beteiligt. Wegen Beihilfe zum Mord wurde er zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sein Anwalt hat Revision eingelegt (AZ berichtete).

Schünemann befürchtet Übergriffe aus der Rechten Szene: „Ende letzten Jahres ist mir auf der Autobahn der rechte Hinterreifen meines VW-Polo geplatzt. Ich kann nicht beweisen, ob jemand an dem Reifen manipuliert hat.“ Und bei einem Vortrag von Thomas Blatt ins St. Georgen im Schwarzwald sei es zu einem Zwischenfall gekommen.

Als Schünemann mit Blatt auf dem Podium saß, störte ein Zuhörer laut die Diskussion. Er zweifelte die Erzählungen von Blatt an. Die Existenz der Gaskammern sei ein Märchen, behauptete der Störer. In dem Saal kam es plötzlich zu einer Schlägerei. Die Veranstaltung wurde abgebrochen. Auf der Straße warteten Neo-Nazis auf Schünemann und Blatt.

Die Polizei wurde gerufen. Der braune Mob flüchtete. Allerdings hat der Gesetzgeber in puncto Waffenbesitz ganz strenge Richtlinien aufgestellt. Die Person, die eine Waffe tragen darf, muss nicht nur gefährdet sein. Die 7. Kammer beim VG: „Es muss konkret eine sehr hohe Gefährdung vorliegen. Und das sehen wir bei Ihnen nicht.“ Daraufhin zogen Schünemann und sein Anwalt Patrick Wich die Klage zurück.

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