Antisemitische Hetze: 81-Jährige vor Gericht
MÜNCHEN - Vor dem Landgericht München findet der Prozess gegen eine 81 Jahre alte Autorin und einen 91-jährigen Verleger statt. In den veröffentlichen Schriften wird der Holocaust an den Juden geleugnet.
Die wegen Volksverhetzung und Beihilfe zur Volksverhetzung angeklagten Ursula H. und Georg W. haben zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München am Montag die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft teilweise eingeräumt. H. gab zu, eine Schrift verfasst zu haben, die der Anklage zufolge Juden diffamiert und den Holocaust leugnet. Sie wies jedoch den Vorwurf zurück, sie selbst habe den Holocaust geleugnet. Man könne nur leugnen, "woran man glaubt", sagte H.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 81 Jahre alten Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen vor, eine Broschüre verfasst zu haben, in der nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in vorgeblich satirischer Art der Holocaust verharmlost wird. Juden würden darin als Lügner diffamiert, heißt es in der Anklage. Die Protagonistin des 76 Seiten umfassenden Büchleins äußere wörtlich: "Den Holocaust gibt es gar nicht. Das ist so etwas wie der Weihnachtsmann oder der Osterhase für Erwachsene."
Der aus Ottobrunn bei München stammende 91 Jahre alte W. soll die Publikation unter seinem Namen verlegt haben. W. räumte ein, seinen Namen zur Verfügung gestellt zu haben, er wisse aber nicht mehr, ob er der Bezeichnung "Eigenverlag" zugestimmt habe. Auf Veranlassung der Verfasserin und der 66 Jahre alten, ebenfalls der Volksverhetzung beschuldigten Hessin Margret N. sollen die Broschüren ab Juli 2009 an die Klassensprecher von elften Klassen an verschiedene Schulen in Deutschland versandt worden sein. N. habe zudem ihre Buchhandlung für Nachbestellungen zur Verfügung gestellt. Das Verfahren gegen die Buchhändlerin wurde jedoch krankheitsbedingt abgetrennt.
Für den Prozess sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt. Gegen die bereits in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung verurteilte Verfasserin der Broschüre findet ab Freitag (8. Oktober) auch ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bielefeld statt. Dort wirft man ihr Beleidigung vor.
dapd
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