Anschlag auf Tram: "Es gab Schüsse, das ist Fakt"

Ein lauter Knall und eine geborstene Scheibe bereiten der Polizei Kopfzerbrechen. Jetzt steht fest: Es gab tatsächlich Schüsse auf eine Münchner Trambahn am Donnerstagabend.
München – Schüsse auf eine Münchner Straßenbahn geben der Polizei weiter Rätsel auf. „Es gab Schüsse, das ist Fakt“, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag. „Was es genau war und woher es kam, wissen wir aber noch nicht.“ Die Schüsse auf die Tram hatten am Donnerstag im Feierabendverkehr für Aufregung gesorgt.
Zeugen in der Bahn hatten nach Polizeiangaben beobachtet, wie etwas mit einem Knall gegen eine Scheibe prallte. Eine Frau gab an, sie habe einen Mann mit einer Waffe flüchten sehen. Tatsächlich wurde die Scheibe beschädigt, allerdings nicht durchschlagen.
Verletzt wurde niemand. Der Vorfall spielte sich auf der Maximiliansbrücke in der Nähe des Landtags ab. Ein Großaufgebot der Polizei sicherte sofort den Tatort, die Brücke wurde großräumig abgesperrt.
Lesen Sie hier den Bericht der Polizei:
Am gestrigen Donnerstag, 21.02.2013, gegen 17.10 Uhr, befuhr ein Straßenbahnwagen der Linie 19 die Maximiliansbrücke stadteinwärts. Als die Trambahn ungefähr die Hälfte der Brücke passiert hatte, erlitt ein Fenster auf der linken Seite einen Sprung.
Ein Fahrgast sah aus der weiterfahrenden Straßenbahn auf der Brücke einen ca. 25-30-jährigen, hellhäutigen Mann, der einen faustfeuerähnlichen Gegenstand in der Hand hielt. Eine nähere Beschreibung konnte er nicht abgeben.
Aus der Straßenbahn heraus erfolgte die Verständigung der Polizei. Groß angelegte und umfangreiche Sofortfahndungsmaßnahmen blieben allerdings ergebnislos. Die weiteren Ermittlungen wurden daraufhin von der Münchner Mordkommission übernommen.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird von einem Beschuss der Seitenscheibe ausgegangen. Ein passendes Projektil konnte jedoch weder in der Trambahn noch auf der Brücke aufgefunden werden.
Weitere Angaben können erst nach einer eingehenden Untersuchung der in Teilen sichergestellten Seitenscheibe sowie nach Vergleichsbeschüssen einer gleichartigen Sicherheitsscheibe durch das Bayerische Landeskriminalamt gemacht werden.